Urteil gefallen: Ladenschild ist Volksverhetzung, Strafe für Besitzer
Selb - "Der Knackpunkt ist der Hund", sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel am Donnerstag. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen.
Der Angeklagte erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte für den Ladeninhaber aus dem oberfränkischen Selb wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert. Der Anwalt des selbstständigen Handelsvertreters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit und verlangte Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er.
Erschlagen und zersägt: Augsburger muss für Mord an Ehefrau lebenslang hinter Gitter
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung sind die möglichen Folgen, wie Richter Kastner erläuterte. "Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen", sagte Kastner zu dem 54-Jährigen. Das sei der Fall gewesen.
- Themen:
- Oberfranken