Traumfrau gibt's nicht: Partnerbörse muss zahlen

Augsburg - Weil seine Traumfrau nur auf dem Papier exisitierte und nicht in der Realität bekommt ein Landwirt 1200 Euro von einer Partnerbörse.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte. Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung "über den Tisch gezogen" gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am Montag. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az.: 71 C 2892/15).
Lesen Sie hier: Münchner Intensivtäter: Seine Tour durchs Strafgesetzbuch
Der 50-Jährige hatte eine Anzeige des Unternehmens in der Zeitung gesehen, wonach "Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land" einen "treuen Landwirt" suchte. Der Mann wollte genau diese Daniela, die angeblich aus dem niederbayerischen Landau an der Isar stammte, kennenlernen. Doch von der Agentur bekam er nur drei andere Frauen genannt.
Lesen Sie hier: München: SPD fordert höhere Bußgelder für Falschparker
Mutter hilft Sohn vor Gericht
Wie sich in dem Prozess herausstellte, waren die Angaben zu der vermeintlichen Daniela in der Annonce falsch. Da die Mutter des Landwirts bezeugen konnte, dass es ihrem Sohn immer nur um diese 30-Jährige gegangen sei, entschied das Gericht für den Kläger. Der Vertrag sei nichtig und die Agentur müsse das Geld zurückzahlen.