Münchner Intensivtäter: Seine Tour durchs Strafgesetzbuch

Über den Fall eines Intensivtäters hat das Amtsgericht München jetzt informiert. Der brachte es in weniger als eineinhalb Jahren auf stolze 75 Straftaten.
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München – Bereits am 09.12.2015 verurteilte das Amtsgericht München den 21-jährigen Münchner, dessen Fall jetzt erst publik wurde. Wegen 52 Fällen des Erwerbs von Betäubungsmitteln, 4 Fällen von Diebstahl, 9-facher Leistungserschleichung, 20-fachen Betrugs und Körperverletzung wurde er zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte all diese Taten im Zeitraum von Anfang 2014 bis Februar 2015 begangen. In der Hauptverhandlung räumt der junge Mann ein, dass er wohl "Mist gebaut" habe.

Seite Strafakte ist beachtlich, auch wenn die einzelnen Delikte eher kleinerer Natur sind: Am 26.6.2014 hat er in einem Supermarkt in München alkoholische Getränke im Wert von 13,35 Euro gestohlen. Am 28.7.2014 kletterte er mit einem Freund über den Holzzaun am Hintereingang eines anderen Supermarktes, schaffte es jedoch nicht, die Türe mit einem Brecheisen aufzuhebeln.

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Direkt nach der Festnahme der nächste Einbruch

 

Am 1.8.2014 entwendete er aus dem Innenhof einer Gaststätte in München gemeinsam mit einem Freund einen Kasten alkoholfreies Weißbier, einen halben Kasten leichtes Weißbier und zwei Flaschen Pepsi im Wert von insgesamt 25 Euro. Sie wurden dabei überrascht und festgenommen und von der Polizei vernommen.

Nachdem sie wieder entlassen worden waren, drangen sie am selben Abend in ein leerstehendes Wohnhaus in München ein. Der Angeklagte trat die Türverglasung ein und sein Freund zertrümmerte mit der Faust eine Fensterverglasung. Sie fanden nichts Wertvolles aber richteten einen Sachschaden in Höhe von 500 Euro an. Der Angeklagte wurde festgenommen als er aus dem Fenster kletterte. Sein Freund konnte entkommen.

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Schläge, weil er keine Zigarette bekam

 

Am 23.8.2014 entwendete der Angeklagte wiederum in einem Supermarkt Getränke für 5,72 Euro. Zwei Wochen später versetzte er am Pasinger Bahnhofsplatz einem Passanten mit der Faust einen  Schlag gegen das Ohr, weil der ihm keine Zigarette geben wollte.

Im Februar 2015 holte er sich bei einem Baumarkt einen Laubsägebogen und ein Steckschlüsselset, ohne zu bezahlen. In der Zeit vom 14.12.2014 bis 03.02.2015 wurde er insgesamt neun Mal bei Schwarzfahrten  erwischt. Im gleichen Zeitraum beschwerte er sich insgesamt in 20 Fällen an Verkaufsschaltern der Deutschen Bundesbahn und gab dabei wahrheitswidrig an, dass er jeweils 10 Euro in den Fahrkartenautomaten gegeben habe, um einen Fahrtausweis zu lösen, jedoch kein Ausweis ausgegeben worden sei. Daraufhin wurden ihm von den Bahnmitarbeitern jeweils 10 Euro zurückerstattet.

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Seit einem Jahr ohne Straftat: Wende geschafft?

 

Der Angeklagte hat sein Leben seit der letzten Straftat grundsätzlich geändert. Seit August 2015 hat er eine Festanstellung bei einem Sicherheitsunternehmen. Dort arbeitet er Vollzeit im Schichtdienst. Er hat bislang keine Fehltage und war nicht krank. Er lebt in einer festen Beziehung und seine Verlobte erwartet ein Kind von ihm. Seit fast einem Jahr hat er keine neuen Straftaten mehr begangen.

Das Gericht konnte zum Zeitpunkt seiner Entscheidung jedoch noch nicht sicher beurteilen, ob sich der Angeklagte tatsächlich zum Guten geändert hat und keine weiteren Straftaten von ihm zu erwarten sind oder ob er seine kriminelle Karriere fortsetzt.

Das Gericht wird daher erst sechs Monate nach Rechtskraft des Urteils entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Bis zu dieser Entscheidung muss der Angeklagte für ein Wochenende in den Jugendarrest. Obwohl der Angeklagte schon einige Vorstrafen hat, saß er noch nie im Gefängnis. Das Wochenende im Knast soll ihm deutlich machen, wie seine Zukunft aussieht, wenn er sich nicht dauerhaft ändert.

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