Tod von Obdachlosem - Anklage fordert 15 Jahre Haft

Ein 36-Jähriger soll einen Obdachlosen in Gunzenhausen totgetreten und die Leiche danach auf Bahngleise gelegt haben. Für diese und weitere Taten soll er aus Sicht der Anklage 15 Jahre lang hinter Gitter. Sein Verteidiger hat jedoch eine ganz andere Theorie.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der wegen Mordes angeklagte Aleksandr M.(r) und der wegen schwerer Körperverletzung mitangeklagte Viktor H. (vorn) im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn im Sitzungssaal. Aleksandr M. soll einen Obdachlosen mit Tritten getötet und danach auf ein Bahngleis gelegt haben, um die Tat zu vertuschen.
dpa Der wegen Mordes angeklagte Aleksandr M.(r) und der wegen schwerer Körperverletzung mitangeklagte Viktor H. (vorn) im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn im Sitzungssaal. Aleksandr M. soll einen Obdachlosen mit Tritten getötet und danach auf ein Bahngleis gelegt haben, um die Tat zu vertuschen.

Ein 36-Jähriger soll einen Obdachlosen in Gunzenhausen totgetreten und die Leiche danach auf Bahngleise gelegt haben. Für diese und weitere Taten soll er aus Sicht der Anklage 15 Jahre lang hinter Gitter. Sein Verteidiger hat jedoch eine ganz andere Theorie.

Ansbach - Wegen Totschlags an einem Obdachlosen in Gunzenhausen und zahlreicher weiterer Gewaltdelikte soll ein 36-jähriger Obdachloser nach dem Willen der Anklage für 15 Jahre ins Gefängnis. Der Oberstaatsanwalt sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Ansbach, der 36-Jährige sei ein "unbelehrbarer Gewalttäter", der mit einer "unvorstellbaren Brutalität einen Menschen zu Tode getreten" habe. Ein Vertreter der Nebenklage forderte sogar lebenslange Haft wegen Mordes.

Lesen Sie hier: Prozess um Mord an Obdachlosem geplatzt

Der Verteidiger des 36-Jährigen dagegen bestreitet, dass sein Mandant den 54-Jährigen getötet hat. Schuld am Tod des Mannes sei die heute 17-jährige Mitangeklagte. Sie habe den 36-Jährigen "abgöttisch geliebt", sei ihm "hörig" gewesen und habe ihm mit der Tat imponieren wollen. Damit habe sie im Gegensatz zu seinem Mandanten auch ein Motiv für die Tat gehabt. Die 17-Jährige habe mehrfach gelogen und sich in Widersprüche verwickelt. Somit könne das Gericht den 36-Jährigen nicht allein aufgrund dieser Aussage verurteilen. Andere Beweise gebe es nicht.

Der Hauptangeklagte soll laut Anklage im Juni 2014 den 54-Jährigen in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft mit Tritten getötet und danach auf Bahngleise gelegt haben, um die Tat wie einen Selbstmord erscheinen zu lassen. Ein ebenfalls 36 Jahre alter Mitangeklagter und die 17-Jährige prügelten laut Anklage anfangs ebenfalls auf das Opfer ein, was jedoch nicht zum Tod führte.

Der zweite Angeklagte soll nach dem Willen des Staatsanwalts wegen gefährlicher Körperverletzung dreieinhalb Jahre in Haft. Sein Verteidiger plädierte auf acht Monate Freiheitsstrafe.

Für die junge Frau beantragte der Ankläger eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung - ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr Verteidiger sah 15 Monate auf Bewährung als angemessen an. Die 17-Jährige hatte die Vorwürfe beim Prozessauftakt Mitte April weitgehend zugegeben. Die Männer äußerten sich nicht dazu.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.