Angeklagte (17) offenbar untergetaucht
Ansbach - Sie sollte sich wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten - doch ihr Platz auf der Anklagebank blieb leer: Wegen einer mutmaßlich untergetauchten 17 Jahre alten Mitangeklagten hat am Montag der Ansbacher Prozess um einen Mord an einem Obdachlosen kurz vor dem Aus gestanden. Die in einem Jugendhilfeheim bei Passau untergebrachte Frau sei am Sonntag auf der Fahrt von Passau nach Mittelfranken "abgetaucht", berichtete Staatsanwalt Alfred Huber zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Ansbach.
Ihr Anwalt Matthias Kohla erklärte, er wisse nicht, wo sich die 17-Jährige derzeit aufhalte. Auch er schloss nicht aus, dass seine Mandantin "ausgebüxt" sei. Nach seinen Angaben sollte sie am Sonntag ohne Begleitung mit dem Zug nach Gunzenhausen fahren, wo sie ihre Mutter abholen sollte. Dort sei sie aber nicht eingetroffen.
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Nach Angaben des Kammervorsitzenden Jürgen Krach steht der aufwändige Prozess möglicherweise vor dem Aus. Eine endgültige Entscheidung wollte der Richter aber erst nach einer längeren Sitzungsunterbrechung am Mittag treffen. "Dann reden wir über den weiteren Prozessverlauf", sagte er. Zugleich setzte der Richter den Haftbefehl gegen die 17-Jährige wieder in Kraft. Die Polizei fahnde bereits seit Sonntagabend nach ihr, hieß es.
Hauptangeklagter in dem Mordprozess ist ein 36 Jahre alter Mann. Er soll einen 54 Jahre alten Obdachlosen mit Tritten getötet und danach auf ein Bahngleis gelegt haben, um die Tat wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. Mitangeklagt sind ein gleichaltriger Bekannter und die anscheinend untergetauchte 17 Jahre alte Frau. Beiden wirft die Staatsanwaltschaft schwere Körperverletzung vor.
Laut Anklage hatten die beiden Mitangeklagten am Tattag Mitte Juni 2014 nach einem Streit zwar ebenfalls auf das Opfer eingeprügelt. Für den Tod des Mannes sei aber allein der Hauptangeklagte verantwortlich, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sowohl das Opfer als auch die beiden angeklagten Männer gehören dem Obdachlosen-Milieu an. Da die dritte Angeklagte erst 17 ist, sollte der Fall vor einer Jugendkammer verhandelt werden.