Studie zu Skipiste: Bau der Skischaukel Riedberger Horn in Gefahr?

Um einen neuen Skilift am Riedberger Horn bauen zu können, hat die Staatsregierung sogar den Landesentwicklungsplan geändert. Doch der Bund Naturschutz glaubt, das Projekt darf ohnehin nicht gebaut werden. Die internationale Alpenkonvention verbiete dies.
Kempten - Bei der geplanten Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu muss nach einem neuen Gutachten mit rutschenden Hängen gerechnet werden. Nach Ansicht des Bundes Naturschutz (BN) ist das umstrittene Projekt somit trotz der Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) nicht zulässig. Nach der im Auftrag des BN erstellten Studie "ist nahezu der gesamte Hangbereich im Gebiet der geplanten Piste" so labil, dass das Bauprojekt nicht umgesetzt werden kann.
Laut BN schreibt die von der Bundesrepublik unterzeichnete Alpenkonvention vor, dass die Planierung von Skipisten an Hanglagen, die ins Rutschen kommen könnten, nicht genehmigt werden darf. "Mit dem Gutachten sind wir bestens vorbereitet für ein etwaiges Gerichtsverfahren", sagte der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner am Freitag bei der Vorstellung des Gutachtens in Kempten. Er forderte die CSU-Staatsregierung auf, ihre Entscheidung für das Projekt zu revidieren und die LEP-Änderung zurückzunehmen. "Das ist ein völliges No-Go", meinte Mergner.
Bund Naturschutz kündigt Normenkontrollklage an
In nächster Zeit werde der BN zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz eine Normenkontrollklage gegen die LEP-Änderung und die damit verbundene Änderung des Naturschutzes im Bereich des Berges einreichen. Das Gutachten wurde in etwa einjähriger Arbeit vom geowissenschaftlichen Büro Dr. Heimbucher in Nürnberg erstellt. Die Flyschgesteine am Riedberger Horn seien besonders rutschanfällig, sagte Geograf Michael Menke zu den Ergebnissen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der erwarteten Zunahme von extremen Wetterereignissen sei "künftig sogar verstärkt mit Hangbewegungen zu rechnen", meinte der Gutachter.
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Am 1,787 Meter hohen Riedberger Horn wollen die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine neue Bergbahn bauen, um die bisherigen Skigebiete miteinander zu verbinden. Da am 1. März die LEP-Änderung in Kraft getreten ist, könnte nun der Bauantrag eingereicht werden. Doch wann der Antrag kommt, ist unklar. Liftbetreiber Berni Huber, der zu den Initiatoren des Projekts zählt, will keinen Zeitplan für einen Bauantrag nennen. "Im Moment mache ich keine Angaben dazu."
Skischaukel Riedberger Horn soll Wettbewerbschancen verbessern
Der Chef der Grasgehrenlifte in Obermaiselstein sagte, mit dem neuen LEP sei nun der erste Schritt gemacht. Es müssten aber noch Gespräche mit den jeweiligen Grundstückseigentümern folgen. Ein eventueller Bauantrag müsste dann vom Landratsamt Oberallgäu geprüft werden. Auch dort liegen noch keine Pläne vor. "Wir harren hier der Dinge", sagte Behördensprecher Andreas Kaenders. Ein Bauantrag würde voraussichtlich eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung nötig machen, in der nach Überzeugung des BN auch die Stabilität des Untergrunds überprüft werden müsste.
Unter einer Skischaukel wird die Verbindung zweier benachbarter Wintersportgebiete verstanden. Die Ski- und Snowboardfahrer können dann nach Belieben von einer Pistenregion in die andere wechseln, also hin und her schaukeln. Befürworter der schwäbischen Skischaukel meinen, dass die Region sich mit dem Projekt für den harten Wettbewerb insbesondere mit den österreichischen Tourismusgebieten wappnen müsse.