Strohballenmörder offenbar nach Brasilien geflüchtet
Mehr als sechs Jahre hatte es gedauert ehe ein Mörder aus Niederbayern rechtskräftig verurteilt wurde. Bis zur Revision hatte das Oberlandesgericht den Haftbefehl aber aufgehoben. Diese Zeit nutzte der 33-Jährige nun zur Flucht.
Straubing - Ein verurteilter Mörder aus Niederbayern ist auf der Flucht. Von dem 33-Jährigen fehle derzeit jede Spur, sagte am Mittwoch Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung floh der Mann nach Brasilien. Er habe bei der Zeitung angerufen und erklärt: „Ich bin unschuldig“, berichtete das Blatt am Mittwoch online.
Der Mann war im vergangenen Dezember in der Neuauflage eines Mordprozesses zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatte einen Haftbefehl gegen den Mann im vergangenen März aufgehoben, bis der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheidet. Anfang August bestätigte die höchste Instanz das Urteil. Diese Zeit in Freiheit nutzte der Mörder offensichtlich, um seine Flucht vorzubereiten. Als Polizisten vor der Wohnungstür des 33-Jährigen standen, um ihn ins Gefängnis zu bringen, trafen sie ihn nicht an.
„Wir gehen davon aus, dass der Mann vor uns von der Entscheidung des BGH erfahren hat“, sagte Oberstaatsanwalt Fiedler. Es werde mit Hochdruck nach ihm gefahndet. Unklar ist, seit wann der Mörder auf der Flucht ist. Auch die zahlreichen Verbindungen des Mannes ins Ausland werden überprüft. Der 33-Jährige war mit einer Brasilianerin verheiratet und hatte bereits vor dem ersten Verfahren eine längere Zeit in Südamerika verbracht.
Dem Bericht zufolge sagte er der „Bild“-Zeitung, er habe von Brasilien aus Kontakt zum Bundeskriminalamt aufgenommen: „Ich brauche Luft, um Hilfe und Aufmerksamkeit zu bekommen.“
In einem ersten Verfahren war der Mann im Mai 2008 freigesprochen worden. Der BGH wies den Fall damals jedoch nach Regensburg zur Neuverhandlung zurück. Im neuerlichen Prozess erließen die Richter neben der Höchststrafe auch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Zuvor hatte das Gericht jedoch einen alten Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
„Ein einmal außer Vollzug gesetzter Haftbefehl kann nur dann neu erlassen werden, wenn es wesentliche neue Umstände gibt“, begründete im März ein OLG-Sprecher die Entscheidung. Schließlich sei der Angeklagte zu jedem Prozesstermin erschienen, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werde. Als damals freier Mann habe er nicht die Chance zur Flucht genutzt.
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