Straßenbau: Anwohner zahlen weiter

Müssen Anwesen erneuert werden, bitten viele Kommunen Hausbesitzer zur Kasse. Der Landtag will bei dieser Regelung bleiben. Was das bedeutet.
Ralf Müller |
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Verbessert die Kommune eine Straße oder einen Weg, dürfen diese die Anwohner weiterhin an den Kosten beteiligen.
dpa Verbessert die Kommune eine Straße oder einen Weg, dürfen diese die Anwohner weiterhin an den Kosten beteiligen.

Müssen Anwesen erneuert werden, bitten viele Kommunen Hausbesitzer zur Kasse. Der Landtag will bei dieser Regelung bleiben – den Gemeinden aber Spielraum gewähren.

München - Gerechtigkeit geht anders: In exakt 27,4 Prozent der 2056 bayerischen Städte und Gemeinden, darunter auch München, werden die Straßen vor den Anwesen privater Grundstückseigentümer kostenlos grunderneuert oder ausgebaut. In den anderen flattern den Hausbesitzern dafür Gebührenbescheide ins Haus. Der „Straßenausbaubeitrag“ beschäftigt aber auch viele Verwaltungsrichter, weil er Ungereimtheiten mit sich bringt, die von vielen als Ungerechtigkeit empfunden werden.

Lesen Sie hier: Mieten in München - Wie viel es draußen kostet

Es gibt Fälle, in denen einige wenige Anlieger für die Erneuerung einer Straße zahlen müssen, über die täglich zigtausend Autos rollen. In Königsbrunn etwa mussten die Anrainer binnen weniger Jahre zweimal blechen: einmal beim Ausbau und dann wieder beim Rückbau der Bundesstraße 17. Oft argwöhnen die „Beitragsschuldner“, dass auf ihre Kosten Luxuslösungen verwirklicht werden oder die Gemeinde den Straßenunterhalt gezielt schleifen lässt, weil sie für den selbst aufkommen muss. Kurzum: Die Straßenausbaubeitragssatzungen sind eine Quelle ständigen Verdrusses.

Den Reformbedarf erkannten auch alle Parteien des Landtags. Nach einer groß angelegten Anhörung schritten CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne zur gesetzgeberischen Tat. Heraus kam am Mittwoch im Innenausschuss des Landesparlaments, was in Bayern meistens herauskommt: Der Gesetzentwurf der CSU für eine Reform des Kommunalabgabenrechts wurde mehrheitlich gebilligt.

Wenn der Gesetzentwurf in Kürze vom Landtag durchgewunken werden sollte, können die bayerischen Gemeinden in Zukunft entscheiden, ob sie an einer einmaligen Erhebung der Beiträge festhalten oder den Grundstückseigentümern wiederkehrende Beiträge abknöpfen wollen, die sich aus dem Erneuerungsaufwand für das gemeindliche Verkehrsnetz errechnen. Damit würden die Lasten auf mehr Schultern sowie auf einen längeren Zeitraum verteilt als bisher. Die Oppositionsfraktionen lehnten die Reform nach CSU-Vorstellungen nicht grundlegend ab, ganz zufrieden sind sie aber auch nicht.

Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kam für keine Partei in Frage. Das wäre für die Kommunen nicht verkraftbar, meinte der Freie-Wähler-Parlamentarier Joachim Hanisch. In Baden-Württemberg etwa gibt es solche Zwangsabgaben nicht. „Begeisterungsstürme“ werde die Novelle im Lande nicht auslösen, ahnte der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol.

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