"Skandal" um Lilium-Pleite: Mitarbeiter müssen draufzahlen

Der Flugtaxi-Hersteller Lilium ist mehrmals insolvent gegangen. In Folge des Pleite-Wirrwarrs sollen die Mitarbeiter sogar die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung selbst zahlen. Die SPD will dagegen vorgehen.
Maximilian Neumair |
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Das elektrische Lufttaxi von Lilium soll sieben Personen befördern können. Doch wegen fehlendem Investorengeld steht die Entwicklung daran still.
Das elektrische Lufttaxi von Lilium soll sieben Personen befördern können. Doch wegen fehlendem Investorengeld steht die Entwicklung daran still. © imago

Gauting – Ein Deal in Höhe von 200 Millionen Euro sollte den Flugtaxi-Hersteller Lilium aus Gauting retten, doch der ist nie zustande gekommen. Die Folge: Die Mitarbeiter bekommen kein Geld ausgezahlt – und das schon seit Januar.

Auch Insolvenzgeld steht laut den für die Insolvenzverwaltung zuständigen Rechtsanwälten Anchor für die knapp 1000 Beschäftigten nicht in Aussicht. Der Grund: Die unmittelbare Folgeinsolvenz im Februar, nachdem bereits im Oktober 2024 Insolvenz angemeldet worden war.

SPD: "Das ist ein echter Skandal"

Was jetzt noch dazukommt: Die Angestellten sollen den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung offenbar selbst zahlen, wie die SPD Bayern mitteilt. Das geht aus einem Gespräch mit den Mitarbeitern im Bayerischen Landtag hervor. Der SPD-Wirtschaftssprecher Florian von Brunn sagt: "Das ist ein echter Skandal." Für ihn ist klar: "Die Beschäftigten von Lilium dürfen nicht ausbaden, was die Chefetage in den Sand gesetzt hat."

SPD-Wirtschaftssprecher Florian von Brunn. Er nennt den Umgang mit den Lilium-Mitarbeitern einen "echten Skandal".
SPD-Wirtschaftssprecher Florian von Brunn. Er nennt den Umgang mit den Lilium-Mitarbeitern einen "echten Skandal". © Peter Kneffel/dpa

Die mit Insolvenzen vertraute Rechtsanwältin Sabine Gross (SPD) fragt sich: "Ich verstehe auch nicht, warum die Sozialversicherungen sich nicht an den Arbeitgeber wenden." Die SPD fordert von der Arbeitsagentur eine erneute Prüfung des Insolvenzgeld-Anspruchs. Auch bei den Anträgen auf Arbeitslosengeld soll es für die Lilium-Beschäftigten schnell gehen.

"Wir wollen die internationalen Professionals nicht ziehen lassen"

Für die veranstalteten die Arbeitsagenturen Weilheim und München in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismus-Entwicklung (gwt) Anfang April eine eigene Jobmesse – die "Job Fair Mint". Bei der konnten die Lilium-Beschäftigten mit Unternehmen aus Luft- und Raumfahrt, Robotik, IT, Technologie und Antriebstechnik in Kontakt treten.

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"Wir wollen die internationalen Professionals nicht ziehen lassen, sondern gezielt halten", teilt die Arbeitsagentur Weilheim mit. Das Ziel: Den Mitarbeitern in der Region – Oberpfaffenhofen, Starnberg und Umgebung – schnell "neue berufliche Perspektiven" zu bieten.

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12 Kommentare
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  • AufmerksamerBürger am 11.04.2025 11:29 Uhr / Bewertung:

    Wenn Sie mehr Detailwissen hätten, hätten Sie auch geschrieben, dass Lilium es nicht geschafft hat auch nur einen (1) bemannten Flug zustande zu bringen.
    Die Batterien geben so etwas nicht her.

    Und, wenn es doch funktioniert hätte, es wäre eine tolle technische Leistung, haben die Münchner Grünen selbstverständlich vorgesorgt: Das Dach des neuen Hauptbahnhof Gebäudes wurde re-designed, um Hubschrauber- und vor allem Lilium Jet-Landungen unmöglich zu machen. Lilium hatte nämlich vorgehabt, die Münchner Innenstadt mit umliegenden Zielen, u.a. dem Flughafen und auch Nürnberg zu verbinden.

  • Schorsch77 am 11.04.2025 10:47 Uhr / Bewertung:

    Etwas rätselhaft der Artikel.
    Wenn der Arbeitgeber nix mehr zahlt fallen auch keine SV-Beiträge an.
    Wenn die Angestellten noch nicht gekündigt sind können sie kein Arbeitslosengeld Eins bekommen.
    Wenn sie selber kündigen bekommen sie normalerweise eine Sperrzeit.

    Wenn der Arbeitgeber einen Abschlag/Vorschuß Brutto wie Netto ausbezahlt hat kann ich mir vorstellen, dass die Krankenkasse dann vom Arbeitnehmer rückwirkend von den Geldern die Sozialversicherungsbeträge fordern kann und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile.

  • Tamtaram am 11.04.2025 12:24 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Schorsch77

    Das passt so nicht ganz.
    Wenn der AN arbeitet, steht ihm per Gesetz ein Lohn zu, der verbeitragt werden muss, auch wenn dieser nicht wirklich ausbezahlt wird. Die Pflicht zur Zahlung der SV-Beiträge obliegt einzig und allein dem AG. (Das kann der AN selbst nicht einmal) Kommt der AG dieser Pflicht nicht nach, macht er sich der Beitragsvorenthaltung strafbar (§ 266a StGB).

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