"Sie schlugen Kinder, wie sie gerade lustig waren"

Vor gut zwei Jahren sorgte ein Polizeieinsatz bei den "Zwölf Stämmen" für Schlagzeilen. Nun steht ein Mann vor Gericht, der zur Rute gegriffen haben soll.
von  dpa
In dieser Kirche in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".
In dieser Kirche in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". © dpa

Vor gut zwei Jahren sorgte ein Polizeieinsatz bei den "Zwölf Stämmen" für Schlagzeilen. Die Behörden holten rund 40 Kinder aus der Sekte, um sie vor Prügelstrafen zu schützen. Nun steht ein Mann vor Gericht, der zur Rute gegriffen haben soll.

Nördlingen - Im Strafprozess gegen ein Mitglied der "Zwölf Stämme" hat ein Zeuge von regelmäßigen Prügelstrafen gegen Kinder bei der umstrittenen Sekte berichtet. Die Sektenmitglieder hätten den Kindern "so, wie sie gerade lustig waren, auf den Hintern gehauen", sagte der 23-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Nördlingen.

Angeklagt ist ein 54-Jähriger, der den Zeugen als Schüler im Alter von etwa 14 Jahren mit einer bis zu 1,20 Meter langen Rute gezüchtigt haben soll. Der 23-Jährige bestätigte, dass er damals von dem Mann geprügelt worden sei.

Zu Beginn des Verfahrens stellten die Verteidiger des Angeklagten mehrfach Anträge. Neben Beratungspausen verlangten sie die Einstellung des Verfahrens und deuteten an, dass Richterin Miriam Schmitt-Wüstenhagen eventuell befangen sei. Zuvor war ein Gespräch hinter verschlossenen Türen zwischen den beiden Anwälten, dem Staatsanwalt und der Richterin ergebnislos verlaufen. Schließlich startete das Verfahren dann doch mit der Anklageverlesung und der Zeugenvernehmung.

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Bereits in der Vergangenheit gab es einzelne Strafverfahren gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, die mit Verurteilungen endeten. Wegen der Prügelvorwürfe hatte die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt. Die Eltern wehrten sich vor den Familiengerichten gegen die Wegnahme ihrer Töchter und Söhne. Ein Teil dieser Verfahren beschäftigt die Gerichte bis heute.

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