Prozess gegen Sekten-Mitglied unterbrochen

Der Strafprozess gegen ein Mitglied der Sekte "Zwölf Stämme" ist am Montag noch vor der Anklageverlesung unterbrochen worden. Der Mann soll Kinder mit einer 1,20 Meter langen Rute gezüchtigt haben.
az/dpa |
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In dieser Kirche in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme".
In dieser Kirche in Klosterzimmern bei Deiningen im Nördlinger Ries lebt die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme". © dpa

Nördlingen - Er soll Kinder mit einer Rute geschlagen haben: Ein Strafprozess gegen ein Mitglied der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" ist am Montag noch vor der Anklageverlesung unterbrochen worden. Die Verteidiger des 54-Jährigen, der zwei Geschwister mit bis zu 1,20 Meter langen Ruten gezüchtigt haben soll, beantragten zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Nördlingen ein Gespräch mit der Richterin und dem Staatsanwalt hinter verschlossenen Türen, weil das Verfahren ihrer Meinung nach eingestellt werden sollte. Die Richterin gab dem Antrag statt.

Insgesamt sind wegen der Vorwürfe drei Männer angeklagt. Die Verfahren gegen die 43 und 57 Jahre alten Mitbeschuldigten wurden abgetrennt und sollen später verhandelt werden. Bereits in der Vergangenheit gab es einzelne Strafverfahren gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, die mit Verurteilungen endeten.

 

Umstrittene Sekte: Die "Zwölf Stämme"

 

Die Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" entstand in den 1970er Jahren in den USA. Als ihre wichtigsten Werte nennen die radikalen Christen Liebe, Ehrfurcht vor Gott, Familie und Freundschaft. Kritiker und Aussteiger allerdings sehen in der Gemeinschaft eine Sekte, die straff hierarchisch organisiert ist.

Wegen der Prügelvorwürfe hatte die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt und gaben einige von ihnen in Pflegefamilien. Sie reagierten damit auf Hinweise, wonach Kinder in den Gemeinden regelmäßig geschlagen werden. Die "Zwölf Stämme" sehen Rutenschläge als wesentlichen Teil ihrer Erziehung an. Die Eltern wehrten sich vor den Familiengerichten gegen die Wegnahme ihrer Töchter und Söhne. Ein Teil dieser Verfahren beschäftigt die Gerichte bis heute.

Mehrere Mitglieder der Zwölf Stämme wurden in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mitglieder der Gemeinschaft vergleichen ihre Behandlung durch die deutschen Behörden mit Hexenprozessen. Viele Familien sind mittlerweile ins Ausland gezogen. Nach eigenen Schätzungen zählen die "Zwölf Stämme" rund 2000 Mitglieder weltweit.

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