Sex mit der Tochter: Höhere Haftstrafe für Rentner

Der verurteilte Rentner im Inzest-Fall von Willmersbach hat vor Gericht 23 neue Fälle von Inzest aus dem Jahr 2006 gestanden. Statt knapp drei jahren muss der 70-Jährige jetzt für vier Jahre und drei Monate in Haft.
dpa |
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Weil 23 neue Fälle von Inzest zur Anklage gebracht wurden, wurde die Gefängnisstrafe für den Rentner auf vier Jahre und drei Monate angehoben.
dapd Weil 23 neue Fälle von Inzest zur Anklage gebracht wurden, wurde die Gefängnisstrafe für den Rentner auf vier Jahre und drei Monate angehoben.

Nürnberg – Der spektakuläre Inzest-Fall im mittelfränkischen Willmersbach ist erneut vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth aufgerollt worden. Der 70 Jahre alte Angeklagte wurde nun wegen Inzests mit seiner Tochter am Dienstag zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Die Kammer hatte das 2011 gefällte Urteil gegen den Rentner aufgehoben, da sich neue Anklagepunkte ergeben hatten. Die Strafe fiel diesmal deutlich höher aus. Grund für das neue Verfahren waren 23 weitere Inzestfälle aus dem Jahr 2006, die die Staatsanwaltschaft nun zur Anklage gebracht hatte.

Diese Fälle hatten in dem ersten Prozess noch keine Rolle gespielt. Der Rentner war damals wegen zehn Inzestfällen zu knapp drei Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm damals auch Vergewaltigung in Hunderten Fällen vorgeworfen. Das Gericht sah es allerdings nicht als erwiesen an, dass er seine Tochter gewaltsam zum Sex gezwungen hatte. Der Mann wurde lediglich wegen Inzests verurteilt.

Das Urteil hatte bei Opferverbänden für Empörung gesorgt. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter nun, es sei keinerlei Reue beim Angeklagten zu sehen. Der Inzest-Fall von Willmersbach hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Der Rentner hatte eingeräumt, jahrzehntelang Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gehabt zu haben.

 

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