Sechs Tote in Gartenlaube - Bewährungsstrafe für Familienvater

Im Prozess um sechs Jugendliche, die im Januar in einer Gartenlaube starben, ist das Urteil gefallen: Der Besitzer der Laube bekommt eineinhalb Jahre auf Bewährung.
dpa |
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Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. sitzt zu Prozessbeginn neben seinem Anwalt Bernhard Löwenberg im Sitzungssaal im Landgericht Würzburg.
Daniel Karmann/dpa Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. sitzt zu Prozessbeginn neben seinem Anwalt Bernhard Löwenberg im Sitzungssaal im Landgericht Würzburg.

Würzburg - Nach dem tragischen Kohlenmonoxid-Tod von sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube in Unterfranken ist der Besitzer der Laube zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg. Der Angeklagte hatte im Technikraum seines Gartenhäuschens einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen war. Zudem versagte eine selbst gebastelte Abgasleitung an dem Abend im Januar ihren Dienst.

Die sechs Jugendlichen, darunter zwei seiner Kinder, atmeten deshalb das geruchlose, tödliche Gas ein. Sie starben Gutachtern zufolge innerhalb weniger Minuten. Experten bezeichneten die Rohrkonstruktion als ungeeignet, die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Warnhinweise «in nicht nachvollziehbarer Weise missachtet zu haben». Der Vater selbst fand die Toten am Tag nach der Geburtstagsparty für seine Tochter, als er nach dem Rechten sehen wollte.

Der Staatsanwalt und ein Nebenklage-Anwalt hatten eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, ein zweiter Nebenklage-Anwalt plädierte auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung wollte indes einen Schuldspruch ohne Strafe, da der Mann durch den Verlust seiner Kinder schon gestraft genug sei.

Der Familienvater war zunächst wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Gericht beschränkte das Verfahren am letzten Prozesstag allerdings auf vier Fälle und nahm damit die eigenen Kinder des Mannes bei der Strafzumessung aus.

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