Sechs Teenager sterben in Gartenlaube: Prozess beginnt

Einem Vater wird nach dem Tod von sechs Teenagern in seiner Gartenlaube der Prozess gemacht. Die 18- und 19-Jährigen starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung, weil ein Gerät falsch aufgestellt war. Unter den Opfern waren auch zwei seiner Kinder.
dpa |
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Ein Polizist steht am 30. Januar 2017 vor dem Grundstück, auf dem sich das Unglück ereignete.
Ein Polizist steht am 30. Januar 2017 vor dem Grundstück, auf dem sich das Unglück ereignete.

Würzburg - Nach dem tragischen Tod von sechs Teenagern in einer Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein beginnt heute der Prozess gegen den Vater zweier Opfer.

Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor

Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Dem Vater gehört die Gartenlaube im Landkreis Main-Spessart, in der die jungen Leute bei einer Geburtstagsfeier Ende Januar an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben waren. (AZ berichtete)

"Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte. Ich begreife das einfach nicht", ließ der 52-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Verteidiger verlesen. "Ich will aber keine Schuld von mir weisen", las Strafverteidiger Hubertus Krause weiter vor.

Ein Polizist steht am 30. Januar 2017 vor dem Grundstück, auf dem sich das Unglück ereignete.
Ein Polizist steht am 30. Januar 2017 vor dem Grundstück, auf dem sich das Unglück ereignete.

Ein Polizist steht am 30. Januar 2017 vor dem Grundstück, auf dem sich das Unglück ereignete. Foto: Daniel Karmann/dpa

Ein in einem Nebenraum des Häuschens aufgestellter Stromgenerator hatte das giftige Gas ausgestoßen. Das benzinbetriebene Gerät ist allerdings nicht für Innenräume zugelassen.

Der Vater habe in nicht nachvollziehbarer Nachlässigkeit die Warnhinweise missachtet, wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Zudem habe er äußerst unfachmännisch versucht, die zu erwartenden Abgase mit einer wackeligen Konstruktion nach außen zu leiten.

Diese war jedoch - vermutlich im Laufe des Abends - zu Boden gefallen. Deshalb konnten sich die Abgase ungehindert in der Hütte verteilen. Das tückische an dem tödlichen Gas ist, dass es weder gerochen noch geschmeckt werden kann. Der Vater selbst fand die 18 und 19 Jahre alten Opfer am folgenden Morgen in der abgelegenen Laube, darunter seine Tochter und seinen Sohn. Die Tochter war zwei Tage zuvor 18 Jahre alt geworden.

Es sind bislang insgesamt drei Prozesstage angesetzt. Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung beginnt bei einer Geldstrafe und endet bei einer fünfjährigen Haftstrafe.

Lesen Sie auch: Arnstein - Ermittlungen vor dem Abschluss

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