Schuldenbremse auf Landesebene schwierig: Braucht es die AfD nun doch?

Die Länder sollen von der Lockerung der Schuldenbremse profitieren. Doch damit das gelingt, bräuchte es teilweise Verfassungsänderungen. Wirtschaftsexperten vom Ifo-Institut sehen Probleme.
AZ/ dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
"Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen", sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden.
"Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen", sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden. © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden/München - Das Ifo-Institut ist skeptisch, ob eine Lockerung der Schuldenbremse in allen Bundesländern gelingen kann. Nur in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und im Saarland könne die Schuldenbremse auf Länderebene per Gesetz mit einfachen Mehrheiten in den Parlamenten gelockert werden, teilte das Ifo-Institut mit. In den restlichen Bundesländern seien Verfassungsänderungen mit Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig. "Es ist keineswegs ausgemacht, dass in den Ländern Mehrheiten für eine Lockerung der Schuldenbremse zustande kommen", sagte Joachim Ragnitz von der Ifo-Niederlassung Dresden.

Brandenburg: Hier ist die Zustimmung der AfD nötig

Eine verfassungsändernde Mehrheit haben die Regierungsparteien den Angaben zufolge nur in Schleswig-Holstein. Überall sonst müsse die Regierung eine Verständigung mit den Oppositionsparteien herbeiführen. In Brandenburg wäre demnach sogar die Zustimmung von mindestens einem AfD-Abgeordneten erforderlich. 

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

"Angesichts dieser Konstellationen wird die Schuldenbremse für die Länder nicht so schnell aufgehoben werden. Vielerorts wird man wohl bestenfalls nach den nächsten Landtagswahlen verfassungsändernde Mehrheiten zustande bekommen", sagte Ragnitz.

Joachim Ragnitz ist stellvertretender Leiter des Ifo-Instituts in Dresden. (Archivbild)
Joachim Ragnitz ist stellvertretender Leiter des Ifo-Instituts in Dresden. (Archivbild) © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Sondervermögen: Beschluss steht noch aus

CDU, CSU und SPD haben in ihren Sondierungen für eine Koalition im Bund vereinbart, die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu schaffen. Dabei verständigten sie sich auch auf eine Lockerung der Schuldenregeln für die Länder. Die Vorhaben müssen aber noch vom Bundestag und dann auch vom Bundesrat beschlossen werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.