Polizeigesetz: Expertenkritik an drohender Gefahr und Präventivhaft
München - Die Kommission zur Begutachtung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) empfiehlt der Staatsregierung eine Einschränkung des umstrittenen Begriffs der "drohenden Gefahr".
Durch die Einführung einer "Legaldefinition der 'konkreten Gefahr'" könne in der Anwendungspraxis eine bessere Verdeutlichung der Begriffe erreicht werden, teilte das Gremium um den ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Huber, am Freitag in München mit.
Die "drohende Gefahr" sei tatsächlich auf den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern zu beschränken.
Präventivgewahrsam umstritten
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission eine deutliche Begrenzung des sogenannten Präventivgewahrsams - also Inhaftierungen zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten - auf unter drei Monate. Laut Huber gebe es dagegen keinen Änderungsbedarf bei den generellen Voraussetzungen für die Anordnung der Inhaftierung.
Auf Drängen der Freien Wähler hatte sich nach der Landtagswahl die CSU bereiterklärt, das Gesetz einer Evaluation zu unterziehen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Kommission. Darauf basierend "werden wir den bestehenden Richtervorbehalt im PAG ausdrücklich festschreiben und unter anderem prüfen, ob hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Begriffs "drohende Gefahr" gesetzliche Anpassungen notwendig sind", heißt es im Koalitionsvertrag. Die Freien Wähler hatten bei der Abstimmung im Landtag noch als Oppositionsfraktion gegen das PAG gestimmt.
Heftige Proteste gegen das PAG
Die Kommission hat sich seit mehr als einem Jahr mit der Kritik an dem Gesetz befasst. Das PAG hatte lange vor seiner Verabschiedung im Landtag im Mai 2018 für große Proteste in Bayern gesorgt. Tausende Menschen gingen bei Demonstrationen gegen die Gesetzesnovelle auf die Straße.
Sie befürchteten, dass die Neuregelung die Rechte der Menschen unverhältnismäßig einschränkt weil die Polizei etwa in Ausnahmefällen auch ohne konkreten Verdacht auf geplante Straftaten Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einleiten darf.
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