Polizeiaufgabengesetz: Was Polizei in Bayern darf - Befugnisse und Kritik
Das geplante „Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“ erhitzt die Gemüter. Kritiker sehen das Land auf dem Weg zum Überwachungsstaat. Die aktuelle Debatte.
München - Mit dem geplanten neuen Polizeiaufgabengesetz ist der CSU mal wieder ein richtiges Polarisierungsthema alter Machart gelungen: Während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stolz darauf ist, bald Terroristen und anderen Missetätern effektiver denn je zu Leibe rücken zu können, sehen andere den Rechtsstaat am Abgrund - oder schon einen Schritt weiter. Der Streit wird wohl vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof entschieden werden müssen.
Zum ersten Mal seit langem treiben die CSU-Pläne wieder Demonstranten wegen eines landespolitischen Themas auf die Straße - überwiegend Linke wie an Ostern in Regensburg, aber auch in München, und am vergangenen Wochenende in Nürnberg. Der Streit entzündet sich vor allem an vier Vokabeln: "drohende Gefahr", "Präventivhaft" und "Handgranaten". Im Landtag haben die Grünen mit ihrer Vorsitzenden Katharina Schulze dem Gesetz den Kampf angesagt. "Der Überwachungswahn der CSU gefährdet die Freiheitsrechte", so die Grünen-Politikerin.
Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Bundesweit einmalige Befugnisse
Immerhin hält auch der - der Nähe zur Linken unverdächtige - Polizeirechtsexperte Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei das Vorhaben nicht nur für eine routinemäßige "Anpassung" an EU-Recht, wie es etwas verniedlichend heißt. Wenn es wie von der CSU vorgesehen bereits in den nächsten Wochen verabschiedet wird, verfüge die Polizei im Freistaat im Vergleich zu anderen Bundesländern über die "derzeit weitreichendsten Befugnisse", so Thiel.
Der Streit entzündet sich vor allem an der im Entwurf vorgesehenen herabgesetzten Einschreitschwelle. Bisher musste eine konkrete Gefahr bestehen, damit die Polizei tätig werden konnte. Künftig soll bereits "drohende Gefahr" ausreichen, um Telefone abzuhören, Daten auszulesen, Dinge sicherzustellen, Personen vorzuladen oder nach ihnen zu fahnden, verdeckte Ermittler einzusetzen oder Informationen mit anderen Behörden auszutauschen.
Neu im Aufgabengesetz: Einsatz von Bodycams
Dazu kommen "Ergänzungen polizeilicher Befugnisse" wie die präventive Postsicherstellung, die Nutzung von Erkenntnissen aus DNA-Analysen zu Fahndungszwecken, der Einsatz von Bodycams unter bestimmte Voraussetzungen auch in Wohnräumen, das Stöbern in der "Cloud" sowie die Erleichterung des Einsatzes von Explosivmitteln. In den sozialen Netzwerken wird schon vor wild gewordenen Ordnungshütern gewarnt, die mit Handgranaten um sich werfen, wenn sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen.
Für den bayerischen Innenminister Herrmann sind das Horrorvisionen einer Desinformationskampagne. Der CSU-Politiker verweist auf eine Vielzahl von Fällen, in denen erst ein Richter sein OK geben muss. Das gilt auch für die Präventivhaft, die bereits 2017 vom bayerischen Parlament beschlossen wurde und bundesweit Schlagzeilen machte. Theoretisch können Personen, denen die Polizei in naher Zukunft eine Straftat zutraut, unbegrenzt in Haft genommen oder zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden - wenn der Richter mitmacht.
"Kein Polizeistaat - Privatsphäre schützen": Auch bei den Ostermärschen in München war das geplante Gesetz Protest-Thema. Foto: imago/Pacific Press Agency
Das entsprechende "Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen" liegt bereits auf dem Tisch des Verfassungsgerichtshofs.
Jetzt dürfte bald das "Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" den Stapel der Klagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhöhen. Denn an dessen Verabschiedung durch die klare CSU-Mehrheit besteht kein Zweifel. Die Motivation ist auf beiden Seiten umso größer, als im Oktober ein neuer Landtag gewählt wird und die CSU keine Gelegenheit auslassen möchte, an ihrem Markenzeichen Innere Sicherheit zu polieren.
Polizeigewerkschaft: Gesetz auf Boden der Verfassung
Unterstützung erhält sie von Sicherheitsexperten und Polizeigewerkschaftern, manchmal allerdings mit gebremster Begeisterung. "In dem Gesetz ist viel drin, was wir als Polizei begrüßen", formuliert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Peter Schall. Juristen kommen zu dem Ergebnis, dass der Begriff der "drohenden Gefahr" vom Bundesverfassungsgericht selbst erfunden und für verfassungskonform erklärt wurde. Das Gesetz bewege sich daher auf verfassungsmäßig sicheren Boden.
Doch zu jeder Juristenmeinung gibt es mindestens eine Gegenmeinung. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri warnt vor einer "Vollüberwachung" der Bürger. Der Münchner Richter Markus Löffelmann, früher Referent im Bundesjustizministerium und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, lieferte den Gesetzesgegnern ein paar eingängige Zitate. Wenn Bayern das Vorhaben umsetze, verfüge jeder Polizist "zum Zwecke der Gefahrenabwehr über weitaus weitreichendere Befugnisse als das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr". Der Strafrechtsanwalt Hartmut Wächtler machte in einer Anhörung auf einen weiteren Rekord - aus seiner Sicht - aufmerksam: Keine deutsche Behörde habe seit 1945 derart umfassende Eingriffs- und Kontrollbefugnisse in die Lebensweise und Privatsphäre der Bürger erhalten wie dies nun für die bayerische Polizei vorgesehen sei.
Bayerische Polizei auf "Augenhöhe mit internationalen Verbrechern"
Alles künstliche Aufregung, meint Innenminister Herrmann. Der Einsatz von verdeckten Ermittlern sei schon bisher möglich gewesen und solle eingeschränkt und nicht ausgeweitet werden. In vielen Fällen werde es einen Richtervorbehalt geben, der bisher nicht vorgesehen sei.
Der Münsteraner Polizeirechtler Thiel sieht Bayern auch nicht auf dem Weg zu einem Polizeistaat. Vielmehr bringe das bayerische Gesetz die Polizei technisch auf Augenhöhe mit organisierten internationalen Verbrechern.
AZ-Kommentar: Die Frage nach dem Warum
Gerade erst hat Innenminister Joachim Herrmann freudestrahlend verkündet: Die Kriminalität im Freistaat ist so niedrig wie seit 30 Jahren nicht mehr, „in Bayern leben, heißt sicher leben“. Gleichzeitig arbeitet er an der Umsetzung eines Gesetzes, das der Polizei Befugnisse gewähren soll, wie sie laut Experten seit 1945 keine deutsche Behörde mehr hatte. Man muss nicht lange nachdenken, um sich zu fragen: warum eigentlich?
Herrmann begründet den Bedarf mit dem Kampf gegen Terrorismus. Okay. Aber erinnern wir uns einmal an den Fall Anis Amri: Der Weihnachtsmarkt-Attentäter war als Gefährder bekannt, wurde überwacht und hätte – wegen anderer Delikte – inhaftiert werden können. Die Gesetzeslage hätte schon damals ausgereicht, um das Massaker vom Breitscheidplatz zu verhindern. Schuld daran, dass Amri zum Massenmörder werden konnte, waren neben seiner eigenen Verblendung behördliche Blauäugigkeit und Schlamperei.
Dass es auch anders geht – und zwar Dank herkömmlicher Polizeiarbeit – zeigt die Festnahme seiner vier Möchtegern-Rache-Engel in Berlin. Völlig unklar ist zudem, welche Heerscharen an Polizisten (im Freistaat sind knapp 2700 Stellen unbesetzt) all die heiß ersehnten Daten abfischen und analysieren, all die DNA-Spuren auf Alter, Augenfarbe und Herkunft des Verursachers auswerten sollen. Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die CSU einen gesetzlich legitimierten Eingriff in die Privatsphäre des Bürgers plant, gegen den der Datenklau bei Facebook Pillepalle war. Und warum? Zu reinen Wahlkampf-Zwecke.
AZ-Nachrichtenchefin Natalie Kettinger