Polizeiaufgabengesetz: Staatsregierung schärft nochmal nach
München - Die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern will das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) nochmals nachschärfen.
Ein neuer Artikel 60a sieht vor, dass bei Großveranstaltungen im Freistaat die Polizei künftig das Recht bekommen soll, alle Besucher einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Das heißt, dass persönliche Daten der Menschen "bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen" abgefragt und bei der Polizei zusammengeführt werden können. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
Der Innenausschuss des Landtages hat die entsprechende Änderung mit Stimmen von CSU und FW angenommen.
Staatsregierung plant Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes
Das PAG ist seit seinem Inkrafttreten umstritten. Erst im Mai diesen Jahres hatte es Streit um den Begriff der "drohenden Gefahr" gegeben, der der Polizei massive Eingriffsrechte in die Bürgerrechte erlaubt.
Nach langen und zähen Verhandlungen hatten CSU und Freie Wähler im Dezember einen Kompromiss zur Entschärfung gefunden. Unter anderem sah das Änderungsgesetz vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei dieser "drohenden Gefahr" hat – nämlich nur noch dann, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen.
PAG soll verschärft werden – Beschluss im Juli?
Kritiker des neuen Artikels 60a sehen nun eine erneute Gefahr der absoluten Überwachung und Kontrolle. So verzichte man im Gesetzesentwurf darauf, derlei Durchleuchtungen nur für bestimmte Berufsgruppen vorzunehmen, wie das etwa in anderen Bundesländern der Fall ist.
Beschlossen ist die Verschärfung des PAG aber noch nicht. Mitte Juli ist die zweite und dritte Lesung der geplanten Gesetzesänderung geplant.
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