Nürnberger Tiergarten: Stadt verklägt Planer von Delfin-Lagune

Nürnberg will einen Teil der Millionen-Kosten zurück, die das Leck in dem Delfin-Becken verursacht hat - und geht vor Gericht.
Helmut Reister |
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Kinder betrachten Delfine im Nürnberger Tierpark. Die 2011 eröffnete Lagune stellte sich kurze Zeit später als Sanierungsfall heraus.
Daniel Karmann/dpa Kinder betrachten Delfine im Nürnberger Tierpark. Die 2011 eröffnete Lagune stellte sich kurze Zeit später als Sanierungsfall heraus.

Nürnberg - Das Leck in der Delfin-Lagune, das das Prestigeobjekt des Nürnberger Tiergartens schon vor der Eröffnung (2011) zu einem Sanierungsfall gemacht hat, kostet die Stadt Millionen. Das Geld, zumindest einen Teil davon, will sie sich jetzt mit Hilfe des Gerichts zurückholen. Eine Schadenersatzklage wurde bereits eingereicht.

Delfin-Klage: Streitwert beträgt eine Million Euro

Justizsprecher Friedrich Weitner bestätigte der AZ den Eingang der Klage - und dass sie sich gegen die Verantwortlichen eines Planungsbüros richte. Zum weiteren Inhalt wollte er sich aufgrund des frühen Stadiums des Verfahrens nicht äußern. Auch der Anwalt des Planungsbüros wollte dazu keine Erklärungen abgeben.

Nach Informationen der AZ liegt der Streitwert der sogenannten Feststellungsklage bei knapp einer Million Euro. So viel soll das Planungsbüro als Ausgleich für den Schaden bezahlen, der durch die undichte Fuge im oberen Bereich des Beckens entstanden ist.

Einem schon seit Jahren vorliegenden Gutachten zufolge, das auch die Grundlage für die Klage bilden dürfte, war der für die Verfugung verwendete Mörtel porös und damit ungeeignet. Sechs Milliarden Liter salzhaltiges Wasser flossen dadurch innerhalb kürzester Zeit unkontrolliert ab und verseuchten den Boden eines angrenzenden Waldes.

Wie hoch am Ende die "Rechnung" der Stadt ausfallen wird, ist schwer abzuschätzen. In ihrer Klage macht die Stadt nicht nur Schadenersatzansprüche für den Aufwand geltend, der zur Beseitigung der undichten Fuge notwendig ist, sondern auch für sämtliche Folgeschäden. Für das Planungsbüro könnte eine derart umfassende Forderung weitreichende Folgen haben.

2011 geöffnete Lagune - kurze Zeit später ein Sanierungsfall

Ist zum Beispiel die notwendige Wiederinstandsetzung des alten Delfinariums einer dieser Folgeschäden?

Allein diese Maßnahme, die unumgänglich ist, um die stückweise Sanierung der Lagune in Angriff nehmen zu können, schlägt sich nach den Berechnungen der Stadt mit über einer Million Euro Kosten in der Buchhaltung nieder. Nur bedingt abschätzbare Risikofaktoren beinhalten darüber hinaus zwei weitere parallel laufende Beweissicherungsverfahren vor dem Nürnberger Landgericht.

In einem Fall soll geklärt werden, wer für die Schäden im „Manati“-Haus verantwortlich ist, das zum "Lagune"-Komplex gehört. Auch in diesem Verfahren geht es um unkontrollierten Wasseraustritt, aber auch um andere Unzulänglichkeiten. Im Mittelpunkt steht dabei ein Gutachten, das die Schäden im "Manati"-Haus den jeweiligen Verantwortlichen zuordnet. Auch in diesen Fall ist das Planungsbüro involviert und könnte von daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen betroffen sein.

In einem zweiten bereits vor dem Landgericht anhängigen Beweissicherungsverfahren werden Betonschäden im Becken untersucht und wer dafür die Verantwortung trägt - Planer, Auftraggeber, Baufirmen? Eine abschließende Bewertung liegt noch nicht vor. Interessant ist eine Klausel des Vertrags, den die Stadt 2008 mit dem Planungsbüro abgeschlossen hat: Nach AZ-Informationen sind die Planer demnach nur für Sachschäden bis 300 000 Euro versichert.

Bei den im Raum stehenden Summen sind die rund 3.000 Euro Geldstrafe, die ein Mitarbeiter des Planungsbüros in einem Strafverfahren bezahlen musste, nahezu vernachlässigbar. Durch die gewaltige Menge Salzwasser wurden im angrenzenden Wald 60 Bäume zerstört. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte wegen der Umweltzerstörung Anzeige gegen ein halbes Dutzend Mitarbeiter von Planungsbüro und Stadt erstattet. Diese Strafverfahren, mit Ausnahme der gegen den Planer, wurden eingestellt. Peta-Rechtsexperte Edmund Haferbeck hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt.

 

Lesen Sie auch: Nürnberger Delfin-Lagune - Neuer Ärger um ein altes Leck

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