Nach Lockerungen: Wer blickt bei diesen Corona-Regeln noch durch?
So langsam wird es unübersichtlich. Wer sich mit wem unter welchen Corona-Bedingungen in Bayern treffen darf, war schon bisher nicht so ganz leicht zu erklären, aber jetzt wird es intellektuell richtig herausfordernd. Einen kleinen Vorgeschmack hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger schon gegeben, als er dem Publikum in gehobenen Niederbayrisch zu erklären versuchte, wann mit welchem Abstand, welcher Kumpel mit seinem Kumpel an Biergartentischen unterschiedlicher Länge Platz nehmen darf.
Wir halten fest: Jetzt kann man sich mit bis zu neun "Kumpel" treffen. Die müssen nicht einmal verwandt sein oder unter einem Dach leben. Soweit ist das noch klar. Was aber ist, wenn sich zehn verschiedene "Hausstände" treffen? Ist das nicht infektiologisch gesehen dasselbe? Das kann natürlich schon dreistellig werden und deshalb geht das nicht.
Nach Lockerungen: Wirrwarr um Corona-Regeln
100 dürfen es aber sein, wenn man unter freiem Himmel Hochzeit feiert oder jemanden beerdigt. Aber wenn ein Geflügelzüchterverein eine Versammlung macht und 51 Mitglieder hat, muss einer hinauskomplimentiert werden. Das gilt auch, wenn sich zu einer Beerdigung 101 Menschen einfinden, wo doch nur 100 erlaubt sind.
Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Diese von Infektiologen, Juristen und Beamten fein ausgetüftelten Regeln dürften wohl in vielen Fällen nicht umsetzbar sein – weder für die Kontrollierenden noch für die Kontrollierten.
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