Nach Brand: Streit um Gamshütte am Wank

Die Staatsforsten fordern 12 000 Euro vom ehemaligen Pächter der abgebrannten Hütte am Wank
von  John Schneider
Vor dem Prozess: Bernhard R. im Flur des Landgerichts.
Vor dem Prozess: Bernhard R. im Flur des Landgerichts. © jot

Sogar der Richter hat Erinnerungen an die Gamshütte. Beim Wandern sei er dort auf dem Weg zum Wank auf eine Halbe eingekehrt. Wann weiß Thomas Stelzner aber nicht mehr so genau. Jedenfalls lange vor dem August 2015. Damals brannte das beliebte Ausflugsziel vollständig aus.

Der Pächter der Hütte, Berngard R. geriet in Verdacht. Auch weil er einen langen Rechtsstreit um die Vertragsverlängerung gegen die Staatsforsten verloren und das Gelände am Wank – ohne die Gamshütte – bis November 2015 hätte zurückgeben müssen.

An dem Brand, das ist inzwischen klar, trifft ihn keine Schuld. Die Brandermittler machten einen Ofen in der Hütte als Ursache aus. Vorsätzliche Brandstiftung schlossen sie aus. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Dafür gab’s an anderer Front erneuten Streit: Der Abriss der Brandruine verzögerte sich um fünf Monate. Die Staatsforsten reagierten mit einer Klage. Der Ex-Pächter schulde ihnen knapp 12 000 Euro Schadenersatz für die Verzögerung.

Die verspätete Rückgabe sei damals aber gar nicht seine Schuld gewesen, argumentiert Bernhard R. vor Gericht. „Die Abrissfirma hat gesagt, dass sie im Winter bei dem harten Boden nicht mit den Baggern arbeiten könne.“ Außerdem habe ihm die Versicherung gesagt, dass man nicht abreißen dürfe, solange nicht klar ist, wer für den Brand verantwortlich sei.

Richter Thomas Stelzner versucht einen Vergleich zwischen den seit Jahren zerstrittenen Parteien zu erreichen. Ein hartes Brot. Denn über diesen langen Zeitraum hat sich offenbar jede Menge gegenseitiger Groll angesammelt. Vor allem Bernhard R. merkt man an, dass er viel Herzblut in die Gamshütte gesteckt hat. Immer wieder muss er von seiner Anwältin und seiner mitangereisten schwangeren Frau beruhigt werden.

Immerhin: Der Ex-Pächter hat für den Zeitraum, als er die Hütte noch bewirtschaftete, inzwischen gezahlt. Die ausstehende Forderung der Forsten wurde dadurch auf etwa 6700 Euro reduziert.

„Halbe-halbe“, also 3350 Euro, ist Stelzners Vorschlag für einen gütlichen Vergleich. Doch Bernhard R. geht das alles gegen den Strich. „1000“, mehr wolle er nicht zahlen. „Das wird nicht reichen“, macht ihm der Richter klar. „1001“, erwidert Bernhard R. – und in diesem Moment ist allen Prozessbeteiligten klar, dass eine gütliche Einigung an diesem Tag nicht möglich sein wird. Tatsächlich stürmt Bernhard R. kurz darauf aus dem Gerichtssaal.

Das Urteil des Richters wird wohl am Mittwoch bekannt gemacht.

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