Mollath-Prozess beginnt am 7. Juli

Jahrelang saß der Nürnberger in der Psychiatrie – neuer Prozess in Regensburg. 15 Verhandlungstermine haben die Richter bereits anberaumt.
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Seit August ist er frei: Gustl Mollath muss aber wieder vor Gericht - und neu untersucht wird er auch.
dpa Seit August ist er frei: Gustl Mollath muss aber wieder vor Gericht - und neu untersucht wird er auch.

Regensburg - Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli beginnen. Dies teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit. Bis zum 14. August habe die 6. Strafkammer insgesamt 15 Termine anberaumt.

Gustl Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

Neue Erkenntnisse werden in dem Wiederaufnahmeverfahren nicht erwartet. Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath vom Vorwurf freigesprochen, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen zu haben.

Trotzdem hatten ihn damals die Gutachter wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft, und Mollath wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Aufgekommen waren die Zweifel an Mollaths psychischer Gesundheit, als dieser massiv Schwarzgeld-Geschäfte seiner damals bei der HypoVereinsbank beschäftigten Ehefrau anprangerte.

Zahllose, oft verworrene Briefe an Behörden, Staatsanwälte, die HypoVereinsbank, seine Frau, den Papst, Kofi Annan und andere hatte er geschrieben. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz. Erst als 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, wendete sich der Fall.

Der Bericht belegte einige der von Mollath behaupteten Schwarzgeld-Geschäfte des Bankinstituts. Nach sieben Jahren wurde er Anfang August aus der Psychiatrie entlassen. Der Nürnberger hatte mit seiner Beharrlichkeit die Grundfesten der deutschen Gerichtspsychiatrie erschüttert und Justizgeschichte geschrieben.

Auch die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) war unter Druck geraten. Sie soll schon frühzeitig von dem internen Bankbericht gewusst haben, aber Merk bestritt das stets.

 

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