Mollath: Gefälschtes Fax aus Wiesbadener Anwaltskanzlei

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung. Grund ist ein gefälschtes Fax aus einer Wiesbadener Anwaltskanzlei.
dpa |
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Wiesbaden – Ein gefälschter Gerichtsbeschluss zum Justizfall Gustl Mollath ist im Juni aus einer Anwaltskanzlei in Wiesbaden gefaxt worden. Die Staatsanwaltschaft der hessischen Landeshauptstadt bestätigte am Freitag, dass sie wegen Gefangenenbefreiung, Amtsanmaßung und Urkundenfälschung ermittele. Der Rechtsanwalt werde in dem Verfahren als Zeuge geführt. Auch die Zeitung „Wiesbadener Kurier“ berichtete über die Ermittlungen.

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Das Fax täuschte einen angeblichen Beschluss des Landgerichts Regensburg vor, wonach der sieben Jahre lang zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath sofort freizulassen sei. Die Forensische Klinik Bayreuth bereitete daraufhin zunächst die Entlassung vor, obwohl sie vor der Fälschung gewarnt worden war. Das Fax ging auch Medien zu, darunter der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Mollath wurde am 6. August auf Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg freigelassen, sein Fall wird neu aufgerollt.

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