Missbrauchs-Bilanz: Täter schwer zu bestrafen
Bamberg – 26 Opfer sexuellen Missbrauchs haben sich in den vergangenen Jahren beim Erzbistum Bamberg gemeldet. Es handelt sich dabei um Fälle aus der Zeit von 1949 bis 1986, wie die Missbrauchsbeauftragte des Bistums, die Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr, am Freitag sagte. 15 Priester der Diözese seien ermittelt worden, bei denen "der begründete Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs vorliegt". Mehrere der beschuldigten Geistlichen sind bereits gestorben.
Ein Priester, der nur vorübergehend im Bamberger Erzbistum tätig war, ist inzwischen strafrechtlich verurteilt. In anderen Fällen waren die Taten bereits verjährt oder es fehlten ausreichende Beweise für ein Strafverfahren. Ein Geistlicher ist kirchenrechtlich suspendiert und in einem Strafverfahren als schuldunfähig angesehen worden. Zuletzt sei ein Priester 2012 bei einem kirchenrechtlichen Verfahren in den Ruhestand versetzt worden, berichtete Hastenteufel-Knörr. Ein weiteres kirchenrechtliches Verfahren laufe noch.
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16 Opfern wurden Entschädigungszahlungen von insgesamt 92 000 Euro zugesprochen, die anderen Opfer, die sich gemeldet hatten, hatten keinen Antrag gestellt. Noch lebende Täter hätten das Geld selbst zahlen müssen, erläuterte die Missbrauchsbeauftragte. In den anderen Fällen sei das Erzbistum eingesprungen.
Erzbischof Ludwig Schick betonte, die Kirche stelle sich der Verantwortung für das Leid, das den Opfern angetan wurde: "Ob wir alles richtig gemacht haben, weiß ich nicht. Aber wir haben uns immer bemüht, alles richtig zu machen." Mit einem Präventionsprojekt will das Erzbistum künftig sexuelle Übergriffe verhindern. "Wir bleiben bei unserem doppelten Auftrag: Fälle aufklären und ahnden - und in der Prävention weiterkommen."
7000 Mitarbeiter - vom Priester bis zur Mitarbeiterin im Kindergarten - sind im Rahmen des Projekts zu einer Schulung verpflichtet. Ziel sei es, mögliche Opfer zu schützen, Tätern Übergriffe zu erschweren und die Mitarbeiter zu sensibilisieren, erläuterte Schick.
Der Schwerpunkt liege nicht nur bei sexuellem Missbrauch im strafrechtlichen Sinne, sondern auch beim Thema Nähe und Distanz sowie Grenzüberschreitungen, sagte die Präventionsbeauftragte des Erzbistums, Monika Rudolf: "Sexualisierte Gewalt beginnt deutlich vor der Grenze der juristischen Strafbarkeit."
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