Maßregelvollzug in Bayern: So oft missbrauchen Insassen Lockerungen

Manche Patienten dürfen den gesicherten Bereich im bayerischen Maßregelvollzug zeitweise begleitet oder unbegleitet verlassen. Dabei kommt es immer wieder auch zu Straftaten.
von  Antonia Hofmann, dpa
Bezirkskrankenhaus Parsberg: Vor dem Fachklinikum für junge Drogenabhängige und für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie befindet sich ein Sicherheitszaun.
Bezirkskrankenhaus Parsberg: Vor dem Fachklinikum für junge Drogenabhängige und für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie befindet sich ein Sicherheitszaun. © dpa

Bayreuth - Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug haben im vergangenen Jahr in Bayern 128 mal Lockerungen wie Freigänge missbraucht. Das teilte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei etwa zehn Prozent der Missbräuche kam zu Straftaten - größtenteils zu Diebstählen oder Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Derzeit sind etwa 2600 Patienten in den insgesamt 14 Einrichtungen des bayerischen Maßregelvollzugs untergebracht. Sie haben Straftaten begangen, wurden vom Gericht aber für nicht voll schuldfähig erklärt. Ziel ist die Heilung oder Besserung psychisch kranker und die Suchtentwöhnung alkohol- oder drogenabhängiger Straftäter.

Ein Missbrauch liegt vor, wenn sich jemand zumindest zeitweise dem Vollzug entzieht - also zum Beispiel wegbleibt oder zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint. In 44 Fällen kamen Patienten im vergangenen Jahr freiwillig zurück in die jeweilige Anstalt, in 62 wurden sie von der Polizei aufgegriffen.

Im zweiten Halbjahr 2016 wurden den Angaben nach in knapp 258 000 Fällen Lockerungen gewährt - mehr als 80 Prozent ohne Begleitung. Lockerungen gibt es in acht Kategorien: zum Beispiel begleitete oder unbegleitete Ausgänge außerhalb des gesicherten Bereichs oder des Klinikgeländes, Außenbeschäftigungen sowie Urlaube oder Probewohnen.

Bekanntester Fall 2017: Der Doppelmörder von Rott am Inn

Ziel ist die Genesung der Patienten. "Das therapeutische Team prüft in regelmäßigen Abständen, ob sich der Patient oder die Patientin in der jeweils gewährten Lockerungsstufe bewährt", erklärte ZBFS-Sprecher Michael Neuner.

Anfang Februar 2017 war auch der mutmaßliche Doppelmörder von Rott am Inn in Oberbayern als Patient einer Maßregelvollzugsanstalt bei einem unbegleiteten Hofgang entwischt. Gut drei Wochen später soll er eine Frau (66) und einen Mann (73) im Streit um Lärm erstochen haben.

Der Fall sei vom Amt für Maßregelvollzug überprüft worden, hieß es. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass am Klinikum "die formellen Vorgaben eingehalten wurden". Auch ein externer Sachverständiger wurde eingeschaltet. Im Mai erhängte sich der inzwischen festgenommene, 25-jährige Tatverdächtige in einer Anstalt.

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