Doppelmörder von Rott am Inn: Zu lockere Regeln?
Nach dem Doppelmord von Rott am Inn im Landkreis Rosenheim hat sich das Amt für Maßregelvollzug eingeschaltet. Als Fachaufsicht prüft es den Fall, weil der mutmaßliche Täter aus einer psychiatrischen Klinik geflohen war.
Bei der Klinik sei eine Stellungnahme angefordert worden, teilte ein Sprecher des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit, bei dem das Amt für Maßregelvollzug angesiedelt ist.
Der 25-Jährige ist dringend verdächtig, in der Nacht zum Dienstag eine Frau (66) und einen Mann (73) in einem Mehrfamilienhaus im Streit um Lärm erstochen zu haben. Er hatte drei Wochen vor der Tat einen unbegleiteten Hofgang auf dem Klinikareal zur Flucht genutzt. Er saß dort als Häftling wegen schwerer räuberischer Erpressung.
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Menschen untergebracht, die Straftaten verübt haben. Die Fachaufsicht spricht im konkreten Fall von einem Lockerungsmissbrauch – also nicht von Ausbruch oder Entweichung aus dem gesicherten Bereich der Einrichtung.
Nach dem bayerischen Maßregelvollzugsgesetz haben untergebrachte Personen bei Erfüllung gesetzlich festgelegter Voraussetzungen einen Anspruch auf Vollzugslockerungen. Werden diese missbraucht, muss das Amt für Maßregelvollzug informiert werden.
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