Maskenaffäre in der Union: Haftbefehl gegen Beschuldigten erlassen!

Das Oberlandesgericht München hat im Zuge der Korruptionsermittlungen rund um die Maskengeschäfte von Unionspolitikern Haftbefehl erlassen.
von  Lukas Schauer
Der Haftbefehl richtet sich gegen einen Beschuldigten in der Maskenaffäre.
Der Haftbefehl richtet sich gegen einen Beschuldigten in der Maskenaffäre. © Moritz Frankenberg/dpa

München - Im Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken hat das Oberlandesgericht München auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten "wegen eines dringenden Tatverdachts und des Vorliegens eines Haftgrundes" einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.

"Dieser wurde dem Beschuldigten am Donnerstag eröffnet und in Vollzug gesetzt", teilte ein Sprecher mit. Zudem haben die Ermittler "zwischenzeitlich in größerem Umfang vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst." Wie ein Sprecher erläuterte, richtet sich der Haftbefehl aber nicht gegen Alfred Sauter oder Georg Nüßlein.

Haftbefehl und vermögenssichernde Maßnahmen

 Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Wochen gegen den ehemaligen CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein. Er soll sich für die Vermittlung von Maskendeals über eine halbe Million Euro Provisionen bekommen haben.

Auch gegen den ehemaligen CSU-Justizminister Alfred Sauter wird diesbezüglich ermittelt. Beide haben die Mitgliedschaften in ihren Fraktionen ruhen lassen, ihr Mandat aber behalten. Insgesamt gibt es fünf Beschuldigte in dem Fall, für die alle gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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