Lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem

"Terrorregime" im Obdachlosenheim: Wegen Mordes an einem 54-Jährigen in Gunzenhausen ist ein 36-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der wegen Mordes angeklagte Aleksandr M. (l) sowie die wegen schwerer Körperverletzung Mitangeklagten - Viktor H. (M) und eine junge Frau (r), die zur Tatzeit noch minderjährig war - im Landgericht in Ansbach  vor Prozessbeginn. (Symbolbild)
dpa Der wegen Mordes angeklagte Aleksandr M. (l) sowie die wegen schwerer Körperverletzung Mitangeklagten - Viktor H. (M) und eine junge Frau (r), die zur Tatzeit noch minderjährig war - im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn. (Symbolbild)

Ansbach - Wegen Mordes an einem Obdachlosen in Gunzenhausen ist ein 36-jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach sprach den Hauptangeklagten am Mittwoch schuldig, den 54-Jährigen im vergangenen Sommer in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft mit Tritten getötet zu haben. Anschließend legte er die Leiche auf Bahngleise in der Nähe, um die Tat wie einen Selbstmord erscheinen zu lassen. "Beinahe wäre dieser perfide Plan aufgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Krach in seiner Urteilsbegründung. Nur zwei Zentimeter hätten gefehlt und der Zug hätte die Leiche in Stücke geteilt.

Ein ebenfalls 36 Jahre alter Mitangeklagter muss wegen Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht ordnete zudem eine Alkohol-Entziehungskur bei dem Mann an. Eine 17-Jährige bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Sie hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, die beiden Männer äußerten sich dagegen nicht zu den Vorwürfen.

Lesen Sie auch: Tod von Obdachlosem - Anklage fordert 15 Jahre Haft

Der Richter schilderte die Tat im Juni 2014: Die Angeklagten hätten gemeinsam mit ihrem späteren Opfer - einem laut Zeugen extrem friedfertigen Menschen - Alkohol getrunken. Aufgrund eines Missverständnisses habe der Haupttäter dann mehrmals mit Händen und Fäusten auf den 54-Jährigen eingeschlagen. Dann sei für etwa eine halbe Stunde Ruhe eingekehrt. Um zu verhindern, dass das Opfer seine Peiniger anzeigt, habe der 36-Jährige den Obdachlosen später getötet, sagte der Richter. Die Kammer ging daher von Mord aus. Ursprünglich war der 36-Jährige nur wegen Totschlags angeklagt.

Der Richter sprach von "massiven Trittserien" gegen den auf dem Rücken liegenden 54-Jährigen. Die Verletzungen seien "mehr als gravierend" gewesen. "Kaum noch ein Knochen blieb heil." Mehrere Knochen wurden sogar mehrfach gebrochen. "Dass diese Tritte einen direkten Tötungsvorsatz hatten, steht für das Gericht außer Zweifel", sagte Krach.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem "Terrorregime" gesprochen, das der 36-Jährige in der Obdachlosenunterkunft aufgebaut hatte. Er habe dort ein "Klima von Angst und Gewalt" geschaffen. Auf jegliche Probleme habe der "grundsätzlich immer betrunkene" Mann mit Gewalt reagiert.

Lesen Sie auch: Nazivergleich: Amtsgerichts-Direktor zeigt "Zwölf Stämme" an

Auch der Mitangeklagte hat den 54-Jährigen laut Urteil mehrmals geschlagen, die damals 16 Jahre alte Jugendliche habe ihm ein bis zwei Tritte gegen den Oberkörper versetzt. Nach der Tat habe die junge Frau versucht, die Blutspuren aufzuwischen. Auf einem Überwachungsvideo sei deutlich zu sehen, wie der 36-Jährige dann die Leiche aus dem Haus geschleppt habe. Um einen Selbstmord vorzutäuschen, hätten der Haupttäter und die 17-Jährige die Leiche auf die nahe gelegenen Gleise gelegt. "Man hoffte, dass ein Zug den Körper so zerteilt, dass die Trittspuren nicht mehr erkannt werden können", sagte Krach.

Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf die Aussage der 17-Jährigen, die aus Sicht der Kammer in weiten Teilen glaubhaft war. Sie sei lange Zeit mit dem 36-Jährigen liiert gewesen und habe ihn geliebt. Auch in der Hauptverhandlung habe sie noch versucht, schützend ihre Hand über ihn zu halten. Da die Jüngste im Trio zur Tatzeit noch minderjährig war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.