Lebenslänglich für brutalen Mörder von Franziska

Es ist die höchstmögliche Strafe: Neben lebenslanger Haft wegen Mordes haben die Ingolstädter Richter im Prozess um den Sexualmord an der kleinen Franziska auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
von  dpa
Der Mörder der kleinen Franziska muss lebenslänglich ins Gefängnis.
Der Mörder der kleinen Franziska muss lebenslänglich ins Gefängnis. © dpa/az

Ingolstadt - Weil er die zwölfjährige Franziska sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen hat, ist ein 27 Jahre alter Mann vom Schwurgericht Ingolstadt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert stellten die Richter am Montag auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann hat daher keine Chance, nach 15 Jahren aus dem Gefängnis freizukommen. Neben der Staatsanwaltschaft hatte sogar der Verteidiger auf Mord plädiert.

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Er nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf.

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Der 27-Jährige hatte das Mädchen im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau auf grausame Weise sexuell missbraucht und erschlagen. Der Mord erschütterte die Menschen auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium mehrere Kurznachrichten von ihrem Smartphone an Freundinnen schickte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

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Zusätzlich verurteilte das Schwurgericht den 27-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung, besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Freiheitsberaubung mit Todesfolge.

Überraschend waren auch die Eltern von Franziska zur Urteilsverkündung erschienen. Sie waren zuvor allen 15 Verhandlungstagen ferngeblieben und mussten mit Einverständnis der Prozessparteien auch nicht in den Zeugenstand.

Vor der Urteilsverkündung überraschte der Verteidiger des Angeklagten mit einem Antrag, die Öffentlichkeit von der Urteilsbegründung auszuschließen. Der Staatsanwalt verlangte jedoch, dies abzulehnen. Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende Richter, der Antrag werde abgelehnt.

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