Urteil im Prozess um Sexualmord an Franziska

Im Prozess um den grausamen Sexualmord an der zwölfjährigen Franziska fordern alle Beteiligten lebenslange Haft für den Angeklagten. Selbst sein Verteidiger plädiert auf Mord.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Sexualmörder im Gerichtssaal: Der 27-Jährige hat die damals zwölfjährige Franziska brutal vergewaltigt und dann ermordet.
dpa/az Der Sexualmörder im Gerichtssaal: Der 27-Jährige hat die damals zwölfjährige Franziska brutal vergewaltigt und dann ermordet.

Ingolstadt - Drei Monate nach Beginn des Prozesses um den Sexualmord an der kleinen Franziska verkündet das Ingolstädter Schwurgericht am Montag (9.00 Uhr) sein mit Spannung erwartetes Urteil. Ein 27-Jähriger steht seit Anfang Februar wegen Mordes an der Zwölfjährigen vor Gericht. Er soll das Mädchen im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau auf grausamste Weise sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen haben.

Der Mord erschütterte die Region auch deshalb, weil Franziska vor ihrem stundenlangen Martyrium von ihrem Smartphone aus mehrere Kurznachrichten an Freundinnen verschickt hatte, dass sie verfolgt werde. Den Hilferufen wurde aber fatalerweise nicht nachgegangen.

Lesen Sie hier: Mord an Franziska - Mutmaßlicher Täter im Knast niedergestochen

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Beobachter zweifeln nach 15 Verhandlungstagen kaum an seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft. Denn selbst der Verteidiger hatte auf Mord plädiert. Allenfalls komme eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge infrage, stellte er ins Ermessen des Gerichts.

Die Staatsanwaltschaft will zusätzlich zum Mordurteil die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen. Nach ihrer Überzeugung kommen Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und besonders schwere Vergewaltigung als Straftatbestände hinzu. Bei besonderer Schwere der Schuld käme der Mann nicht nach 15 Jahren Haft frei.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.