Landtagswahl 2018 in Bayern: Parteien über Flüchtlinge und Arbeitsmarkt

Sollte Bayern Flüchtlingen den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erleichtern? Wenige Wochen vor der Landtagswahl antworten die Parteien auf diese Frage.
von  Natalie Kettinger
Mechthilde Wittmann von der CSU.
Mechthilde Wittmann von der CSU. © ho

München - Knapp 107.000 Ausbildungsplätze sind derzeit im Freistaat gemeldet. Doch zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres hat bei weitem nicht jeder bayerische Chef einen Lehrling gefunden: Ende August waren noch knapp 31.600 Lehrstellen unbesetzt (und rund 10.000 Bewerber unversorgt), wie ein Sprecher der Agentur für Arbeit der AZ sagte.

Gleichzeitig wird vielen Asylbewerbern der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von den Ausländerämtern verwehrt – oft auch dann, wenn ein unterschriebener Vertrag vorliegt. Betroffen sind in der Regel Menschen, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber geduldet werden, weil sie - häufig monate- oder jahrelang - nicht abgeschoben werden können. Auch eine "schlechte Bleibeperspektive", also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schutzbegehren negativ beschieden wird, führt sehr rasch zu einem "Nein".

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Das schafft Verunsicherung, auch bei den Arbeitgebern. Die Bundesregierung hat sich deshalb auf die 3+2-Regelung verständigt: Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, sollen eine Garantie dafür haben, die Lehre beenden und danach zwei Jahre in Deutschland arbeiten zu können.

Die Staatsregierung hat diesen Weg durch zahlreiche Einschränkungen jedoch für die genannten Gruppen nahezu verbaut. Nur im Pflegebereich wurden unlängst Hürden abgebaut.

Im Vorfeld der Landtagswahl am 14. Oktober wollten wir deshalb von den Vertretern der wichtigsten Parteien wissen: "Sollten auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung und Schutzsuchende mit schlechter Bleibeperspektive in Bayern arbeiten oder eine Ausbildung beginnen dürfen?".


Mechthilde Wittmann (CSU), Integrationsbeauftragte der Staatsregierung

Mechthilde Wittmann von der CSU.
Mechthilde Wittmann von der CSU. © ho

Nein, ein genereller Wechsel von der Asyl- in die Arbeitsmigration ist abzulehnen. Das Asylrecht unseres Grundgesetzes ist für Menschen gemacht, die Schutz suchen vor Terror und Verfolgung und kein Instrument für Arbeitsmigration. Diese Regelung aufzuweichen, würde einen Pull-Faktor auslösen.

Wir wissen aber auch: Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Bundesinnenminister Horst Seehofer erarbeitet derzeit gerade ein bedarfsorientiertes Fachkräftezuwanderungsgesetz. Bereits heute ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen für eine Ausbildung oder eine qualifizierte Arbeit (Blue Card) nach Deutschland zu kommen. Zudem dürfen auch geduldete Flüchtlinge nach einer bestimmten Aufenthaltszeit arbeiten bzw. besteht die Möglichkeit, in die 3+2 Regelung zu fallen.

Uli Grötsch, Generalsekretär der Bayern-SPD

Uli Grötsch von der SPD.
Uli Grötsch von der SPD. © ho

Ja, denn uns fehlt es gerade im Handwerk enorm an Fachkräften. Ein "Spurwechsel" ist nötig. Wer sich hier integriert, muss ein Bleiberecht bekommen.


Martin Hagen, Spitzenkandidat der FDP Bayern

Martin Hagen von der FDP.
Martin Hagen von der FDP. © dpa

Wer sich für längere Zeit in Bayern aufhält, soll auch hier arbeiten dürfen. Arbeitsverbote zwingen Asylbewerber dazu, vom Sozialstaat zu leben, und enthalten den bayerischen Unternehmen dringend benötigte Arbeitskräfte vor. Die 3+2-Regelung für Flüchtlinge in Ausbildung muss in Bayern endlich konsequent angewendet werden. Dies schafft Planungssicherheit für die ausbildenden Betriebe.

Die FDP fordert ein Einwanderungsgesetz, das auch einen Spurwechsel zulässt: Wer als Asylbewerber ins Land gekommen ist, aber sich gut in den Arbeitsmarkt integriert hat, soll eine Bleibeperspektive erhalten.


Katharina Schulze, Spitzenkandidatin der Grünen

Katharina Schulze von den Grünen.
Katharina Schulze von den Grünen. © dpa

Vorab: Asyl ist ein Schutzanspruch für Menschen auf der Flucht vor Krieg oder Verfolgung. Wer bei uns rechtlich Anspruch auf Asyl hat, muss dafür zunächst keine weiteren Kriterien erfüllen. Das Asylrecht konkurriert deshalb auch nicht mit einem dringend notwendigen Einwanderungsgesetz. In diesem können wir regeln, welche Personen wir über die Freizügigkeit genießenden EU-Bürgerinnen und -Bürger hinaus gerne bei uns hätten. Dort geht es unter anderem um Fachkräfte und Auszubildende für Mangelberufe. Es ist aber natürlich absurd, Asylsuchende, die sich hier bereits integriert haben, die Sprache gelernt und eine Berufsausbildung aufgenommen haben oder aufnehmen können, zurück in ihr Herkunftsland zu schicken.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und die 3+2-Regelung geschaffen, nach der alle Geflüchteten eine Ausbildung aufnehmen und anschließend zwei Jahre in ihrem Beruf und Betrieb arbeiten können. Nur die CSU in Bayern setzt diese nicht um. Ich bin für die konsequente Anwendung dieser Regel und darüber hinaus für ein Moratorium: Wer jetzt hier ist und integrationsbereit ist, sollte schnellstmöglich eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen dürfen.


Erol Dogan, Direktkandidat der Linken im Stimmkreis Bogenhausen

Linke-Politiker Erol Dogan.
Linke-Politiker Erol Dogan. © ho

Es ist zwingend erforderlich, das Arbeits- und Ausbildungsverbot für Asylbewerber mit Duldung und Schutzsuchende mit schlechter Bleibeperspektive aufzuheben. Jeder Mensch sollte das Recht haben, die Gesellschaft aktiv zu unterstützen. Andersrum sind die Menschen isoliert, wenn sie von Ausbildung und Arbeit ferngehalten werden. Ihnen sollte eine aktive Teilhabe an unserer Gesellschaft zugesprochen werden. Da aktuell Zehntausende Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, ist dies eine große Chance für uns alle. Selbstverständlich müssen Menschen hierbleiben dürfen, die in Ausbildung sind.


Michael Piazolo, Direktkandidat der Freien Wähler im Stimmkreis Giesing

Michael Piazolo von den Freien Wählern.
Michael Piazolo von den Freien Wählern. © ho

Jeder Flüchtling soll möglichst schnell, und zwar unmittelbar nach seiner Ankunft – auch bevor seine Bleibeperspektive geklärt ist – eine sinnvolle Beschäftigung bekommen. Das ist auch im Interesse der bayerischen Wirtschaft, die händeringend nach Arbeitskräften sucht. Fakt ist, dass eine gelingende Integration vor allem durch eine geregelte Beschäftigung erreicht wird, während zum Nichtstun Verdammte oftmals Gefahr laufen, auf die schiefe Bahn zu geraten.

Auch sollten Personen mit "schlechter" Bleibeperspektive eine Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen, so können die bei uns erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten später im jeweiligen Heimatland gewinnbringend angewandt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse sollten nur genehmigt werden, wenn der Asylbewerber auch dementsprechende Qualifikationen vorweisen kann.


Franz Bergmüller, Direktkandidat der AfD im Stimmkreis Rosenheim-West

Franz Bergmüller.
Franz Bergmüller. © Daniel Karmann/dpa

Abgelehnte Asylbewerber müssen unverzüglich zurückgeführt werden. Ausbildung nur mit Bleibeperspektive.


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