Urteil in Landshut gefallen: Angeklagter des 30-fachem Missbrauchs verurteilt

Sechs Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. Im Missbrauchsprozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut ist gestern am vierten Verhandlungstag das Urteil gefallen.
von  bb
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, in mehr als 30 Fällen die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht zu haben.
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, in mehr als 30 Fällen die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht zu haben. © dpa

Sechs Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. Im Missbrauchsprozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut ist nun am vierten Verhandlungstag das Urteil gefallen.

Das Gericht unter dem vorsitzenden Richter Theo Ziegler war zur Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte Alexander F. (alle Namen von der Redaktion geändert) zwischen 2007 und 2011 in mehr als 30 Fällen Karin R., die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin, missbraucht hatte.

Alexander F., der die Taten bis zuletzt vor Gericht vehement bestritten hatte, wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss er an die heute 19-jährige Frau 25.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwältin, die eine Gefängnisstrafe von acht Jahren gefordert hatte. Verteidiger Dr. Thomas Krimmel hatte auf Freispruch plädiert.

Der Angeklagte muss 25.000 Euro Schadensersatz an die junge Frau zahlen

Ausschlaggebend für das Urteil, so Ziegler, sei die "glaubhafte Aussage" der Geschädigten Karin R. gewesen. "Sie zeigte keinen Belastungseifer, hat im Gegenteil auch Entlastendes zugunsten des Angeklagten vorgebracht." So habe die 19-jährige Studentin dargestellt, dass sie damals in den Angeklagten verliebt gewesen sei und "dass sie es zu einem bestimmten Zeitpunkt auch selbst wollte."

Der Angeklagte hingegen hatte in seiner Aussage Rachegedanken der beiden Frauen ihm gegenüber ins Spiel gebracht, als er sich von Mutter und Tochter trennte und ihnen den Einzug in sein neugebautes Einfamilienhaus in Landshut verweigert habe.

Dem Angeklagten hielt der Richter zugute, dass er zu keinem Zeitpunkt Gewalt gegenüber dem Mädchen angewandt habe "Sie sind kein Unhold, kein Monster. Sie haben das Mädchen sicherlich auch gemocht", sagte der Richter. Dennoch habe er einen Teil ihrer Kindheit geraubt. "Dabei sind seelische Schäden entstanden."

Vor Gericht: Angeklagter bestreitet bis zum Schluss seine Schuld

F. hatte in seinem letzten Wort nochmals seine Unschuld beteuert: "Ich bin tief erschüttert über die Aussagen von Karin R. Ich muss mich hier für etwas rechtfertigen, was ich nie gemacht habe. Wenn ich es getan hätte, würde ich um Verzeihung bitten und die Strafe akzeptieren. Es ist aber nie etwas vorgefallen", sagte der 53-Jährige.

Für das Gericht stand jedoch seine Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alexander F., der den Schuldspruch gefasst zur Kenntnis nahm, kann binnen einer Woche in Revision gehen.

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