Saftige Strafe für Eltern von Corona-Schülern in Landshut?

Die Stadt Landshut kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen, wenn die Quarantäne eigenmächtig beendet wird.
Franziska Hofmann |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Trotz negativem Testergebnis: Ob die Quarantäne beendet werden darf, entscheidet momentan nur das Gesundheitsamt.
Trotz negativem Testergebnis: Ob die Quarantäne beendet werden darf, entscheidet momentan nur das Gesundheitsamt. © Christine Vinçon

Landshut - Wenn es um Corona geht, ist die Stimmung in den sozialen Medien aufgeheizt. Als am Dienstag noch dazu bekannt wurde, dass zwei Schüler der Landshuter Grundschule St. Wolfgang positiv getestet wurden und deren Eltern sie trotz verordneter Quarantäne in die Schule geschickt hatten, entspann sich erneut eine hitzige Diskussion auf Facebook. Die Eltern erwartet nun ein Bußgeldverfahren.


Die Familie hat gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen, als sie ihre Kinder trotz Quarantäne in die Schule schickte. Nach der Einreisequarantäneverordnung des Freistaats Bayern hätte sich die Familie nach der Heimreise entweder beim Ordnungsamt der Stadt Landshut melden oder sich selbstständig für 14 Tage in Quarantäne begeben müssen.

Landshuter Familie wartet Corona-Test nicht ab

Stattdessen hatte die Familie, die zuvor am Flughafen getestet wurde, dieses Testergebnis nicht abgewartet. Sie wandte sich selbstständig an ihren Hausarzt für einen zweiten Test - aber deutlich zu früh. Bis ein Wiederholungstest nämlich sinnvoll ausgewertet werden kann, müssten mindestens fünf Tage vergangen sein.

Ohne das Testergebnis vom Flughafen abzuwarten, hatten die Eltern ihre Kinder dann eigenmächtig wieder zur Schule geschickt. "Die Quarantäne hebt nur das Gesundheitsamt auf", erklärt jedoch Benedikt Neumeier, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts auf Nachfrage unserer Zeitung. "Solange keine staatliche Behörde das Okay gegeben hat, kann nicht eigenmächtig entschieden werden, wann die Quarantäne beendet ist."

Bußgelder bis 10.000 Euro möglich

Auf die Eltern kommt nun ein Bußgeldverfahren zu, das laut Neumeier, zunächst mit einer Anhörung startet. Denn das Missachten von Quarantänevorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und kann die Betroffenen teuer zu stehen kommen: Laut Neumeier beginnt der Bußgeldrahmen bei 500 Euro und kann bis auf 10.000 Euro ausgereizt werden - dieser Rahmen wurde von der Regierung festgelegt.

"Das soll natürlich eine abschreckende Wirkung haben. Das wäre bei nur 50 Euro vielleicht nicht der Fall", sagt Neumeier.

Ordnungsamt kontrolliert Quarantäneeinhaltung

Ob die Quarantänevorschriften eingehalten werden, kontrollieren die Mitarbeiter des Ordnungsamts täglich. Eigentlich, so Neumeier, wäre das zwar Sache des Gesundheitsamts. In Landshut habe man sich allerdings darauf geeinigt, das Gesundheitsamt zu unterstützen.

Konkret bedeutet das: tägliche Kontrollanrufe bei den Covid-Infizierten in häuslicher Quarantäne. Wenn diese mehrfach nicht erreichbar sind, werden den Infizierten in Absprache mit der Polizei auch Kontrollbesuche abgestattet.

Lesen Sie auch

"Müssen auch auf die Vernunft und Eigenverantwortung vertrauen"

Abgesehen von der Familie, die die Quarantänevorschriften missachtete, sind der Stadt bislang keine weiteren Verstöße diesbezüglich bekannt. "Wir können auch nicht rund um die Uhr kontrollieren", so Neumeier. "Wir müssen auch auf die Vernunft und Eigenverantwortung der Leute vertrauen."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Bedingungsloses Grundeinkommen am 22.09.2020 10:30 Uhr / Bewertung:

    "hatte die Familie am 9. September durch ihren Hausarzt ebenfalls Corona-Tests bei den Kindern durchführen lassen; diese fielen negativ aus." aus AZ vom 17.9.

    Wenn ichs richtig verstehe reicht 1 positives Ergebnisse aus um in Quarantäne zu müssen,
    aber 1 negatives nicht um daraus entlassen zu werden?

    Das verstehe wer will!

  • Bedingungsloses Grundeinkommen am 22.09.2020 09:50 Uhr / Bewertung:

    Was heisst positiv getestet?

    Wurde das Virus nachgewiesen oder nur das Antigen?
    Zur Weitergabe von Corona-Viren sind vermehrbare Viren notwendig.
    Wurden diese nachgewiesen?
    Nicht ansteckend sind Personen die nur ein Anti-Gen besitzen aber keine vermehrbaren Viren mehr.
    Diese gelten landläufig als geheilt und immun.

  • am 18.09.2020 12:41 Uhr / Bewertung:

    Vernuft und Eigenverantwortung nein dass gibt es nicht mehr -gerade jetzt in der Corona Zeit.
    Vor allem Eltern, denen ist es doch egal.!
    Hoffe nur dass hier mal eine gehörige Strafe fällig wird. Doch bei unserer Kuscheljustiz nein.
    Was ich aber jetzt besonders schlimm finde, wie sollen die Kinder jemals lernen Rücksicht zu nehmen
    betreffend der Abstandsregelung ???????

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.