"Impfdrängelei" in der JVA Landshut ?

Der Anstaltsbeirat hat sich bereits eingeschaltet - der Anstaltsleiter verteidigt: "Wir sind ein Teil der kritischen Infrastruktur".
Uli Karg, Lisa Marie Wimmer |
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In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut haben Ende Januar 69 Mitarbeiter Coronaschutz-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers Biontech erhalten. Dem Vernehmen nach sorgt der Fall mittlerweile in JVA-Kreisen bayernweit für Unruhe.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut haben Ende Januar 69 Mitarbeiter Coronaschutz-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers Biontech erhalten. Dem Vernehmen nach sorgt der Fall mittlerweile in JVA-Kreisen bayernweit für Unruhe. © Harry Zdera

Landshut - In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut haben Ende Januar 69 Mitarbeiter Coronaschutz-Impfungen mit dem Präparat des Herstellers Biontech erhalten, darunter Anstaltsleiter Andreas Stoiber. Nach Informationen unserer Zeitung sollen dabei auch mehrere Personen geimpft worden sein, die seit Jahren keinen Häftlingskontakt mehr hatten. Dem Vernehmen nach sorgt der Fall mittlerweile in JVA-Kreisen bayernweit für Unruhe. Er reiht sich ein in jüngste Berichte über "Impfdrängler".

Laut Ministerium gibt es bislang keine Impfempfehlung für JVA

Stoiber beruft sich darauf, dass die bayerischen Anstaltsleiter vom Justizministerium gebeten worden seien, wegen Impfungen mit den jeweiligen Impfzentren in Kontakt zu treten. Das Ministerium teilte auf Anfrage mit, dass es seinerseits aber bislang keine Empfehlung zu einer Impfung von JVA-Mitarbeitern gebe.

Anstaltsleiter Andreas Stoiber teilt mit, dass beim Impfen entsprechend der Exposition der Mitarbeiter priorisiert worden sei.
Anstaltsleiter Andreas Stoiber teilt mit, dass beim Impfen entsprechend der Exposition der Mitarbeiter priorisiert worden sei. © Harry Zdera

Die Stadt Landshut bestätigt, dass "Mitarbeiter beziehungsweise Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Landshut geimpft wurden". Dies sei allerdings aufgrund der Tatsache erfolgt, dass die JVA sowohl über eine medizinische Station als auch über eine Corona-Station für Gefangene verfüge. "Alle Bediensteten, welche dort tätig sind und in Kontakt mit den dort untergebrachten Gefangenen kommen, gehören der Kategorie 1 an und wurden folglich geimpft." Die entsprechenden Personen seien von der JVA Landshut an das Impfzentrum der Stadt gemeldet worden.

JVAs seien ein "besonders sensibler Bereich der kritischen Infrastruktur"

Zur Kategorie 1 zählen neben den über 80-Jährigen nur noch medizinisches Personal und ambulante Pflegekräfte. Wie passt es da ins Bild, dass JVA-Mitarbeiter ohne Gefangenenkontakt in den Genuss einer Impfung kamen? Oder sich der Anstaltsleiter hat impfen lassen? Andreas Stoiber, Leiter der JVA Landshut, teilt auf Anfrage mit, dass Justizvollzugsanstalten unter Infektionsschutzaspekten ein "besonders sensibler Bereich der kritischen Infrastruktur" seien. Um die Gesundheit der Bediensteten und Gefangenen bestmöglich zu gewährleisten, sei die JVA Landshut daher, gemäß der Bitte des Ministeriums, frühzeitig an das örtliche Impfzentrum herangetreten.

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Dabei habe die Anstalt "entsprechend der beruflichen Exposition der Bediensteten" einen Priorisierungsvorschlag erstellt und dem Impfzentrum zugeleitet. In der Folge haben Bedienstete der JVA Landshut durch das örtliche Impfzentrum eine Schutzimpfung erhalten. "Nach hiesiger Kenntnis waren die Impfungen anderer sicherheitsrelevanter Behörden beziehungsweise Einrichtungen in der Stadt Landshut zuvor bereits weitgehend abgeschlossen", so Stoiber. Die Priorisierungseinstufung erfolge davon abgesehen durch das Impfzentrum und sei der JVA Landshut nicht bekannt.

Geimpfter Anstaltsleiter verweist auf Vorbildrolle

Was die Frage nach geimpften Mitarbeitern ohne Gefangenenkontakt betrifft, antwortet Stoiber: "Leider wurden zwei Mitarbeiter irrtümlich zur Impfung abberufen, die auch nach hiesiger Einschätzung nicht vorrangig zu impfen gewesen wären. In einem Fall hat der Mitarbeiter nur sporadisch und eher zufällig Kontakt zu Gefangenen. Es trifft aber nicht zu, dass er jahrelang keinen Kontakt zu Gefangenen hatte. Ich bedauere jedoch, dass es hier zur Impfung gekommen ist."

Nach Informationen unserer Zeitung sollen es weit mehr als zwei Bedienstete gewesen sein, die geimpft wurden, ohne in ihrer Arbeit mit Inhaftierten Kontakt zu haben. Sie sollen unter anderem in der Verwaltung, aber auch in der IT- sowie der Personalabteilung arbeiten. Die Frage nach seiner eigenen Impfung bejaht Stoiber unter Verweis auf die "mir obliegenden Vorbildrolle als Anstaltsleiter". Zudem versuche er zwar, Körperkontakt zu Inhaftierten und sonstigen Dritten zu vermeiden. Dies sei aber in Ausnahme-, Krisen- oder Einsatzsituationen nicht immer möglich. Stoiber: "Beispielhaft möchte ich hier die Brandlegung durch einen Inhaftierten am 12. Februar nennen, wo ich Mithilfe beim Abtransport des Gefangenen, der unter Corona-Quarantäne stand, leistete."

Landshut niederbayernweit die einzige Justizvollzugsanstalt in der geimpft wurde

Zwischenzeitlich hat sich nun der Landshuter Landtagsabgeordnete Helmut Radlmeier (CSU) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Anstaltsbeirats für die JVA Landshut eingeschaltet. "Das Thema ist von mehreren Seiten aus der JVA an mich herangetragen worden", so Radlmeier. "Daraufhin habe ich Kontakt zur Anstaltsleitung aufgenommen und ihr meine Bedenken mitgeteilt, dass beim ersten Impftermin wohl nicht alles zu 100 Prozent glatt gelaufen ist." Nach Informationen unserer Zeitung ist die JVA Landshut niederbayernweit die einzige Justizvollzugsanstalt, in der Mitarbeiter in dienstlichem Zusammenhang geimpft wurden.

Das Justizministerium bestätigt auf Anfrage, dass 69 Mitarbeiter der JVA Landshut geimpft worden seien. Eine Empfehlung zu einer Impfung von JVA-Mitarbeitern durch das Ministerium bestehe, wie bereits erwähnt, bislang nicht. Auch eine ausdrückliche Erlaubnis des Ministeriums zu einer Impfung sei nicht erforderlich. Als Teil der Justiz gehörten Bedienstete der Justizvollzugsanstalten zur Gruppe der Kategorie 3 ("erhöhte Priorität"). Werden Mitarbeiter in den medizinischen Abteilungen der Anstalten mit "besonderen Voraussetzungen" eingesetzt, fielen sie zum Teil auch in die Kategorie 2 ("hohe Priorität"). Letztlich, so das Ministerium, treffe die Entscheidung über eine Impfung das jeweilige Impfzentrum auf Grundlage der Impfschutzverordnung.

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