"Drachenburg" in Landshut: Steuergünstig wie ein Denkmal

Im Falle einer Sanierung könnten sich die Eigentümer der Drachenburg noch Steuervorteile sichern. Dagegen soll vorgegangen werden.
Ingmar Schweder
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Zwischen der Stadt Landshut und den Eigentümern der Objekte Luitpoldstraße 30, 30a, 30b und 32 besteht eine Modernisierungsvereinbarung, die nun aufgelöst werden soll. Dies hat der Bausenat einstimmig in der Sitzung am Freitag im nichtöffentlichen Teil beschlossen.
Zwischen der Stadt Landshut und den Eigentümern der Objekte Luitpoldstraße 30, 30a, 30b und 32 besteht eine Modernisierungsvereinbarung, die nun aufgelöst werden soll. Dies hat der Bausenat einstimmig in der Sitzung am Freitag im nichtöffentlichen Teil beschlossen. © Christine Vinçon/AZ-Archiv

Landshut - Wird die Generalsanierung der "Drachenburg" bald mit erheblicher finanzieller Unterstützung vom Steuerzahler saniert? 

Nach Meinung des Bausenats soll dieses in Zukunft denkbare Szenario unbedingt verhindert werden. Sollte es dennoch so kommen, hätte sich die Stadt Landshut im Fall "Drachenburg" wohl endgültig ein Denkmal gesetzt.

Es war ein einstimmiger Beschluss der Stadträte im nichtöffentlichen Teil des Bausenats am Freitag, der beim Thema "Drachenburg" noch für weiteren Handlungsbedarf sorgen könnte. Die Stadt Landshut, so das Gremium, soll die 2016 mit den Eigentümern der "Drachenburg" geschlossene Modernisierungsvereinbarung für die Objekte Luitpoldstraße (30, 30a, 30b und 32) auflösen. Und zwar sofort.

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Darum ist die Sanierung der "Drachenburg" so brisant

Zudem soll für die besagten Immobilien im Sanierungsgebiet "Nikola" die per Allgemeinverfügung erteilte Genehmigung widerrufen werden, die Eigentümern von Verwaltungsseite pauschal genehmigt, Grundstücke und Wohnungen zu veräußern oder Immobilien mit Grundschulden zu belasten. Dies solle aber nicht für das gesamte Nikola-Viertel gelten, sondern nur für einen Bereich um die "Drachenburg". Der Beschluss geht auf einen neuen Antrag der Fraktion CSU/LM/JL/BfL zurück, der sich in den vergangenen Monaten den Missständen um das Objekt widmete.

Der Grund für eine Auflösung der Modernisierungsvereinbarung sollte vor allem den Steuerzahler interessieren: Sollten die Eigentümer der "Drachenburg" tatsächlich noch die Immobilien auf dem Grundstück vollumfänglich generalsanieren, könnten sie absetzbare Kosten nach der Sanierung beim Finanzamt besonders steuergünstig abschreiben lassen; und zwar ähnlich wie bei einer Denkmalsanierung.

Im Fall "Drachenburg" hieße das: Die mittlerweile von der Wirtschaftskammer des Landgerichts Landshut wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Bankrott in zwei Fällen zu Haftstrafen verurteilten Geschäftspartner könnten nach der Generalsanierung der Immobilien an der Luitpoldstraße Steuererleichterungen im bis zu sechsstelligen Bereich geltend machen.

Ließ man die "Drachenburg" vorsätzlich herunterkommen?

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch genau dieser Umstand ist für den antragstellenden Stadtrat Ludwig Schnur (CSU/LM/JL/BfL) nach den jüngsten Vorkommnissen im Fall "Drachenburg" ein mehr als nur moralisch fragwürdiger Vorgang.

Schnur: "Jahrelang haben die Eigentümer das Gebäude immer weiter herunterkommen lassen, bis es schließlich sogar Gefahren für Leib und Leben der Bewohner darstellte. Es wäre nicht nur gegenüber der Bevölkerung, sondern auch gegenüber den früheren Bewohnern blanker Hohn, wenn eine Sanierung jetzt auch noch Steuervorteile mit sich bringen würde", sagte der Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung.

Modernisierungsvereinbarungen zwischen Kommunen und Eigentümern von Immobilien sind in der Regel von beiderseitigem Interesse, da durch Steuervorteile Bewegung in Sanierungsgebiete kommt. So kann man davon ausgehen, dass die Verwaltung 2016 die Modernisierungsvereinbarung mit den damals noch recht frischen Eigentümern der "Drachenburg" im Vertrauen auf eine künftige umfassende Sanierung beschlossen hatte.

Stadt Landshut untersagte die Nutzung

Die Stadt Landshut sah sich Mitte dieses Jahres jedoch gezwungen, für die "Drachenburg" eine Nutzungsuntersagung auszusprechen. Gesprochen wurde in diesem Zusammenhang von jahrelanger Flickschusterei, die vonseiten der Stadt sehenden Auges toleriert wurde. Die zuletzt dort rund 200 Bewohner mussten ausziehen und viele von ihnen in einer städtischen Notunterkunft untergebracht werden.

Wie es nun heißt, habe die Verwaltung jedoch spätestens 2017 von Unregelmäßigkeiten rund um die "Drachenburg" Kenntnis gehabt, die Modernisierungsvereinbarung aber nie aufgelöst. War man bei der Verwaltung zu leichtgläubig?

Auftrag liegt nun bei der Verwaltung

Ende September dieses Jahres endete der Prozess mit Haftstrafen für die beiden Geschäftspartner. Eine Revision steht im Raum. Die Geschäftspartner haben die "Drachenburg" 2013 gekauft. Doch bereits im darauffolgenden April war das Unternehmen bereits zahlungsunfähig.

Mit dem nun einstimmigen Beschluss im Bausenat liegt der Auftrag nun bei der Verwaltung. Dem Vernehmen nach sah man bereits in der Sitzung Schwierigkeiten auf die Stadt zukommen, sollte die Modernisierungsvereinbarung einseitig gekündigt werden. Die Stadt soll eine Anwaltskanzlei mit der Angelegenheit betraut haben.

Ludwig Schnur lässt sich von Klagen nicht abschrecken

Wie Antragsteller Ludwig Schnur jedoch sagt, müsse die Verwaltung im Fall "Drachenburg" bereit sein, auch ein mögliches Prozessrisiko einzugehen. Schnur: "Die Haupteigentümer haben mit ihrer Klage gegen die Nutzungsuntersagung gezeigt, dass sie keine Einsicht haben. Klagen dürfen uns nicht davon abhalten, jetzt durchzugreifen."

Die Stadt Landshut wollte sich zur Thematik auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern, da sie unter anderem Gegenstand laufender Prüfungsverfahren der Verwaltung sei.

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