Land Rheinland-Pfalz zahlt Bergrettung von Schülergruppe

Die 99 Schüler im Alter von zwölf bis 14 Jahren sowie acht Begleitpersonen eines Gymnasiums in Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis waren am 7. Juni bei einer Wanderung im österreichischen Kleinwalsertal in Bergnot geraten.
AZ/dpa |
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Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von Hubschraubern mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. (Symbolbild)
Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von Hubschraubern mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. (Symbolbild) © Matthias Bein/dpa

Mainz - Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten für die Rettung einer großen Schülergruppe aus der Pfalz in den österreichischen Alpen.

Knapp 13.300 Euro an die Schule überwiesen

Die Rechnung belaufe sich auf exakt 13.291,57 Euro und sei mittlerweile an der Schule eingetroffen, teilte das Bildungsministerium am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Das Bildungsministerium wird die Rechnung prüfen und - sofern die Rechnung keine grundsätzlichen Zweifel aufwirft - diese selbstverständlich auch bezahlen", sagte ein Sprecher.

Die 99 Schüler im Alter von zwölf bis 14 Jahren sowie acht Begleitpersonen eines Gymnasiums in Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis waren am 7. Juni bei einer Wanderung im österreichischen Kleinwalsertal in Bergnot geraten. Sie hingen auf einem schmalen und nach Regenfällen rutschigen Grat fest. Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von Hubschraubern mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. Zwei Schüler verletzten sich leicht.

Ermittlungen in Österreich sind noch nicht abgeschlossen

Die Lehrkräfte hatten der österreichischen Polizei zufolge den Wanderweg aufgrund irreführender Informationen im Internet ausgesucht. Der Weg habe sich als weitaus riskanter als beschrieben entpuppt. Nach Beratung unter anderem mit Psychologen und dem Kontakt mit den Eltern wurde die Klassenfahrt nach der Rettungsaktion mit glücklichem Ausgang fortgesetzt.

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Nach Angaben des Bildungsministeriums werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme geprüft, darunter auch mögliche Rückforderungen etwa an Lehrer. Dies sei aber nur dann denkbar, wenn den Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne.

"Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die juristischen Anforderungen für einen solchen Nachweis sehr streng sind." Die Ermittlungen in Österreich seien aber noch nicht abgeschlossen. "Auf die Schülerinnen und Schüler werden auf keinen Fall Kosten zukommen", betonte der Ministeriumssprecher.

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