Körperverletzung? Kollegah-Urteil am Mittwoch

Laufen – Tag zwei im Prozess gegen Kollegah: Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wird an diesem Mittwoch das Verfahren gegen den prominenten Rapper wegen gefährlicher Körperverletzung fortgesetzt. Noch im Laufe des Tages will der Richter am Amtsgericht Laufen nach den bisherigen Planungen auch das Urteil verkünden. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 30. Juni 2013 in einer Disco in Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) einen Mann zusammengeschlagen zu haben und auch noch auf dessen Freund losgegangen zu sein.
Der Rapper sieht jedoch sich als das Opfer der Attacke und spricht von Notwehr. Auslöser soll der Ausruf "Kollegah, Du Hurensohn" eines Discobesuchers gewesen sein. Gegen die beiden Mitangeklagten - der Backup-Rapper des Künstlers und sein Bodyguard - war das Verfahren wegen geringer Schuld am ersten Prozesstag eingestellt worden.
Ein Einigungsversuch des Richters im Falle eines Geständnisses von "Kollegah" scheiterte. Der Rapper wäre demnach zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 5000 Euro verurteilt worden. Mit den Worten "Ich will Gerechtigkeit" lehnte sein Anwalt den Vorschlag aber ab.
Der Stil des 30-Jährigen ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt, er selbst nannte ihn zeitweise auch Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album "King" landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts.