Kollegah angeklagt: Gefährliche Körperverletzung?

Hat der Nummer-1-Rapper einen Mann zusammengeschlagen? Diese Frage will das Landgericht Laufen klären.
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Kollegah vor dem Landgericht Laufen.
dpa Kollegah vor dem Landgericht Laufen.

Laufen – Der Rapper Kollegah muss sich seit Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) verantworten. Dem 30-Jährigen wird vorgeworfen, einen Mann zusammengeschlagen zu haben. In der Nacht zum 30. Juni 2013 war Kollegah mit einem anderen Rapper und begleitet von seinem Bodyguard in einer Diskothek im oberbayerischen Freilassing aufgetreten. Als das Trio das Tanzlokal verließ, rief ein unbekannter Gast "Du Hurensohn". Daraufhin soll das Trio einen Mann mit Fäusten auf den Kopf eingeschlagen haben. Das Opfer war aber laut Anklage nicht der Gast mit dem beleidigenden Ausspruch.

Kollegahs jüngstes Album "King" landete an der Spitze der deutschsprachigen Charts. Sein Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Es werden mehrere Zeugen gehört. Das Urteil soll am 12. November verkündet werden.

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