Kampf gegen Bundes-Notbremse: Freie Wähler reichen Verfassungsbeschwerde ein

"Der Bund wird übergriffig", sagt Freie-Wähler-Chef Aiwanger im Hinblick auf die bundesweite Corona-Notbremse und spricht von einem großen Fehler, der rechtlich unzulässig und demokratieschädlich sei. Die CSU kontert scharf.
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Hubert Aiwanger, in der Hand hält er die Verfassungsbeschwerde.
Kay Nietfeld/dpa Hubert Aiwanger, in der Hand hält er die Verfassungsbeschwerde.

München/Berlin – Die Freien Wähler gehen gleich mit einer doppelten Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse im Kampf gegen das Coronavirus vor. Man wolle damit die "Freiheitsrechte" der Bürger verteidigen, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Donnerstagmittag bei der Vorstellung der ersten Klageschrift in Berlin.

Damit wenden sich die Freien Wähler zunächst gegen die bundeseinheitliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Mit einer zweiten Verfassungsbeschwerde wollen sie dann auch die geplante Notbremsen-Regel für den Handel zu Fall bringen.

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FW schickten Verfassungsbeschwerde an Steinmeier

Zuvor aber setzten die Freien Wähler auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Diesem hätten sie ihre erste Verfassungsbeschwerde noch vor der Bundesratsabstimmung zukommen lassen - in der Hoffnung, dass er die Gesetzesänderung nicht unterschreibt. Erst dann sollte die Verfassungsklage "notfalls in Karlsruhe eingereicht" werden.

Aiwanger argumentierte, der Bund habe weder die Kompetenzen noch die Mittel, um derart nach unten "durchregieren" zu können, ohne dass regionale Besonderheiten einfließen könnten.

"Der Bund wird übergriffig mit einer Politik, die nicht sinnhaft ist", sagte der Freie-Wähler-Chef und sprach von einem großen Fehler, der verfassungsrechtlich unzulässig sei. "Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist demokratieschädlich, weil es andere Institutionen, Länder und Kommunen aushebelt."

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Aiwanger staunt, "mit welcher Bereitwilligkeit die Länder ihre Kompetenzen abgeben"

Es gehe nicht darum, Corona zu leugnen oder infrage zu stellen, beteuert Aiwanger. Es gehe auch nicht darum, den Gesundheitsschutz zu verschlechtern, hieß es - im Gegenteil: Landesregierungen und Landräte könnten den Kampf gegen Corona viel zielgenauer und damit effektiver führen.

Auch Ausgangssperren könnten in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein - aber eben nicht mit einem bundesweiten Automatismus. "Ich bin bass erstaunt, mit welcher Bereitwilligkeit die Länder ihre Kompetenzen nach Berlin abgeben", sagte Aiwanger. "Es ist völlig unnötig, diese Keule aus Berlin zu schwingen für Dinge, die man vor Ort besser hätte erledigen können."

Streitpunkt Ausgangssperre: Aiwanger sieht keinen Widerspruch zu Standpunkt im Winter

Die Freien Wähler sitzen in Bayern zusammen mit der CSU in der Regierung. Dort tragen sie die nächtlichen Ausgangssperren schon seit längerem mit. Das sei aber kein Widerspruch, argumentierte Aiwanger. Im Winter habe man das unterstützt - und unter anderem durchgesetzt, dass der Beginn bei der aktuellen Regelung erst um 22 und nicht um 21 Uhr ist.

Er kündigte aber einen Vorstoß gegenüber dem großen Koalitionspartner CSU an, dass die Regelung in der jetzigen Form nicht noch einmal verlängert werde. Oder aber die Regelung solle erst ab einer noch späteren Uhrzeit oder bei einer deutlich höheren Sieben-Tage-Inzidenz greifen.

Koalitions-Zoff: CSU kritisiert Freie Wähler scharf

Von der CSU kam scharfer Widerspruch. "Es ist unverständlich, dass Hubert Aiwanger in dieser kritischen Phase die Notwendigkeit der Ausgangsbeschränkungen anzweifelt", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Ausgangsbeschränkungen seien ein wichtiges und wissenschaftlich anerkanntes Instrument bei der Pandemiebekämpfung.

Herrmann warf Aiwanger ein offenkundiges Wahlkampfmanöver vor. "Die politische Motivation für die Verfassungsklage ist daher offenkundig. Das Virus lässt sich von einem solchen Wahlkampfmanöver wahrscheinlich nicht beeindrucken."

Mehrere Verfassungsklagen angekündigt

Die Freien Wähler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangsbeschränkung nicht die ersten. Schon vor der Bundesratsentscheidung war am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein erster Eilantrag eingegangen.

Der Münchner Rechtsanwalts Claus Pinkerneil teilte am Donnerstagvormittag mit, schon vor der Entscheidung des Bundesrats Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Grund: Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen, so Pinkerneil.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post hatte im Vorfeld eine Klage angekündigt. Er habe gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt, hatte er bereits am Mittwoch nach dem Bundestagsbeschluss getwittert.

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FDP-Chef Christian Lindner hatte in der vergangenen Woche ebenfalls mit einer Klage gedroht. Zweifel an der Wirksamkeit von Ausgangssperren seien ein Argument für die Befürchtung, dass diese unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig seien, twitterte er am Donnerstag. "Das muss nun in Karlsruhe beurteilt werden."

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11 Kommentare
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  • loewenhund am 23.04.2021 18:19 Uhr / Bewertung:

    was in dem angeblich neuen gesetzt geregelt ist haben wir in bayern schon seit november aber die zahlen der infizierten ist in der zeit ständig angestiegen und die krankenhäuser sind voll -was soll dann mit dem neuen gesetz erreicht werden außer nur das viel wind gemacht wurde

  • Antisöder am 23.04.2021 13:02 Uhr / Bewertung:

    #allesdichtmachen
    Mutige Menschen in Deutschland haben eine 2.Meinung
    Wie werden die Medien reagieren?

  • Waff66 am 23.04.2021 11:06 Uhr / Bewertung:

    Die CSU reagiert scharf.....
    In Bayern ist Kritik an der Söder'schen CSU gleichbedeutend mit Majestätsbeleidigung.

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