Justizministerium erklärt Kurswechsel im Fall Mollath

Nachdem sie monatelang das Vorgehen der Justiz verteidigt hatte, ordnete Justizministerin Beate Merk im November 2012 einen Wiederaufnahmeantrag an. Dafür soll es Gründe geben
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Gustl Mollath spricht am 18.04.2013 vor seiner Anhörung im Landgericht Bayreuth mit Medienvertretern. Seit 2006 wird er gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik behandelt.
dpa Gustl Mollath spricht am 18.04.2013 vor seiner Anhörung im Landgericht Bayreuth mit Medienvertretern. Seit 2006 wird er gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik behandelt.

Nachdem sie monatelang das Vorgehen der Justiz verteidigt hatte, ordnete Justizministerin Beate Merk im November 2012 einen Wiederaufnahmeantrag an. Dafür soll es Gründe geben

München - Im Untersuchungsausschuss zum Fall Gustl Mollath hat ein Beamter des Justizministeriums das Vorgehen von Ministerin Beate Merk (CSU) verteidigt.

Ministerialrat Udo Gramm erklärte bei seiner Zeugenvernehmung am Montag, wie und warum Merk im November 2012 ihren Kurs wechselte – nachdem die Ministerin monatelang das Vorgehen der Justiz gegen die wachsende Kritik verteidigt hatte, ordnete sie dann den Wiederaufnahmeantrag an.

Nach Angaben Gramms gab es dafür drei Gründe, die dem Ministerium vor Ende November 2012 noch nicht bekannt waren.

Erstens seien „erhebliche Zweifel an der Qualität des Attests“ aufgetaucht, mit dem Mollaths damalige Frau brutale Misshandlung durch ihren Mann beweisen wollte, sagte Gramm. Zweitens habe der Psychiater Michael Wörthmüller, der Mollath im Laufe des Strafverfahrens begutachten sollte, Verständnis für Mollaths Misstrauen geäußert. Und drittens sei Ende November bekanntgeworden, dass der Vorsitzende Richter, der den Fall Mollath verhandelte, bei der Steuerfahndung angerufen hatte – woraufhin die Finanzbeamten Mollath als „Spinner“ eingestuft hatten. „Das war der dritte Grund, der uns in rascher Folge präsentiert wurde“, sagte Gramm.

In der Folge habe sich die Justizministerin entschlossen, den Wiedaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft anzuordnen. Mollath sitzt seit 2007 in der Psychiatrie, weil ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth damals als gemeingefährlich einstufte.

Die Zwangsunterbringung ist seither von mehreren Gutachtern bestätigt worden. Inzwischen gibt es jedoch große Zweifel, ob es sich damals nicht um ein Fehlurteil handelte. Mollath wird an diesem Dienstag als Zeuge vernommen, Justizministerin Merk am Freitag.

 

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