Jodl-Gedenkkreuz soll weg: Bayern-SPD legt Gesetzentwurf vor

Damit der umstrittene Grabstein von Hitler-General Alfred Jodl auf der Fraueninsel endlich verschwindet, startet die bayerische SPD eine Gesetzesinitiative.
dpa, AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Grabstein von Alfred Jodl.
dpa Der Grabstein von Alfred Jodl.

München - Mit einem Gesetzesentwurf gegen Gedenksteine für NS-Kriegsverbrecher will die bayerische SPD das Tauziehen um das umstrittene Jodl-Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee beenden.

Es soll Gemeinden und Friedhofsbetreibern erlauben, Gedenksteine für verurteilte NS-Kriegsverbrecher generell zu verbieten, wie die SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Schuster und Florian von Brunn am Freitag mitteilten.

Florian von Brunn: "Kein Platz für Gedenkstätten für Nazi-Verbrecher"

Das soll auch den umstrittenen Gedenkstein für Jodl betreffen. "In Bayern ist kein Platz für Gedenkstätten für Nazi-Verbrecher", erklärte von Brunn die Initiative. "Es ist unsäglich, dass diese Pilgerstätte für Neonazis aus rechtlichen Gründen bislang nicht vom Friedhof auf der Fraueninsel im Chiemsee entfernt werden durfte."

Alfred Jodl war Wehrmachtsoffizier und wurde nach den Nürnberger Prozessen als Nazi-Kriegsverbrecher hingerichtet. Seine Asche wurde verstreut. In dem Grab auf der Fraueninsel sind seine beiden Ehefrauen begraben.

Für Jodl ist allerdings ein Gedenkkreuz angebracht. Um das Grab gibt es seit Jahren Streit, im Oktober 2018 hatte sich die Familie mit der Gemeinde darauf geeinigt, den Namen Jodls auf der Gedenkstätte mit einer Platte zu verdecken, die nur noch die Inschrift Familie Jodl trägt.

Lesen Sie hier: Bayerns Bordell-König - Hat er Millionen hinterzogen?

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.