Debatte um Jodl-Grab: Kommt eine Gesetzesänderung?

Das Grab des Nazi-Verbrechers soll verschwinden. Der Großneffe ist dagegen. Wie geht es nun weiter? Das sagt der Chef des Innenausschusses.
Helmut Reister |
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Der Grabstein von Alfred Jodl
dpa Der Grabstein von Alfred Jodl

ChiemseeDer umstrittene Grabstein von Hitler-General Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee wird früher oder später beseitigt. Davon ist der Grünen-Politiker Martin Runge überzeugt Er ist der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag.

Martin Runge: Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes

"Notfalls muss eine Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes her, aber der Kenotaph kommt weg", sagt er zur AZ und liefert damit einen Hinweis auf das bevorstehende schwierige Prozedere. Neben der starren Haltung von Alfred Jodls Großneffen, der den Stein in Form eines Eisernen Kreuzes auf dem idyllischen Friedhof mitten im Chiemsee unbedingt erhalten will, bläht sich mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts die Problematik noch weiter auf. Zwei Lebensbäume, die auch erst im Zuge der Streitigkeiten auf das Grab gepflanzt wurden, um den Namen Alfred Jodl, seinen Dienstrang (Generaloberst) in der NS-Zeit und Geburts- und Todestag zu verdecken, spiegelt die maximale Oberkante des Großneffens im Umgang mit der Familiengeschichte wider.

In dem Familiengrab sind die erste und zweite Frau Jodls und zwei weitere Familienangehörige beigesetzt. Alfred Jodl selbst, ungeachtet der Inschrift auf dem Grabstein, zweifelsfrei nicht. Er gehörte zu den hochrangigen Nazis, die in den "Nürnberger Prozessen" zum Tode verurteilt wurden. Seine Leiche wurde in einem Münchner Krematorium verbrannt, die Asche in der Isar verstreut.

Staatsregierung wird aufgefordert, rechtliche Aspekte zu prüfen

Die über 70 Jahre zurückliegende Argumentation des Internationalen Militärgerichtshofs für diese Vorgehensweise deckt sich im Kern mit dem Beschluss des Innenausschusses, der sich mit den Petitionen des Münchner Aktionskünstlers Wolfram Kastner und des Anwalts Jürgen Arnold beschäftige.

Beide fordern die Entfernung des "Jodl-Steins" – und der Ausschuss stellte sich diesmal einstimmig und parteiübergreifend hinter sie. "Wir haben unmissverständlich deutlich gemacht, dass es für den Kriegsverbrecher Alfred Jodl keine derartige Erinnerungsstätte geben darf", so Runge.

Wie geht es weiter? Runges Worten zufolge wird nun erst einmal die Staatsregierung dazu aufgefordert, die sachlichen und rechtlichen Aspekte nochmals daraufhin zu überprüfen, ob dem Anliegen nicht doch Rechnung getragen werden könne. Parallel dazu sei der Gemeinde der Wunsch und Willen des Landtags zur Entfernung des Steins mitgeteilt worden. Runge wies außerdem darauf hin, dass die Staatsregierung durchaus zur Unterstützung bereit sei, falls eine Änderung der gemeindlichen Friedhofsatzung erforderlich würde. Für eine späte, aber einigermaßen elegante Lösung hat die Satzung nicht ausgereicht. Erst vor wenigen Jahren, nach Ablauf des üblichen 20-Jahre-Turnus bei der Belegung von Grabstätten, wollte die Gemeinde den Vertrag mit Hinweis auf Platznöte nicht mehr verlängern und damit das Grab auflösen.

Doch dagegen wehrte sich der Großneffe als Grabbesitzer vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Er hat jetzt auch für die nächsten 20 Jahre die Rechte. Selbst dieser Hintergrund stellt Runge zufolge kein unüberwindbares Hindernis dar: "Sollten sich weder die Gemeinde bewegen, noch die Staatsregierung einen Lösungsweg aufzeigen, der dann auch tatsächlich zur Entfernung des Jodl-Kenotaphs führt, dann wäre in letzter Instanz wiederum der Landtag gefordert. Er könnte eine entsprechende Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes beschließen."

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