Grab von Nazi-General Alfred Jodl wird Fall für Münchner Gericht

Darf die "Ruhestätte" des Nazi-Generals endlich aufgelöst werden? Darüber entscheidet jetzt ein Münchner Gericht.
Helmut Reister |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vor Alfred Jodls Name ist eine kleine Thuje gepflanzt worden.
Georg Wieland Vor Alfred Jodls Name ist eine kleine Thuje gepflanzt worden.

München - Außenrum der See, bei guter Sicht auch noch Alpenkulisse – besser als auf dem Friedhof der idyllisch gelegenen Fraueninsel mitten im Chiemsee könnte der Platz für die letzte Ruhestätte eines Toten kaum sein. Im Einzelfall wird es allerdings kompliziert.

Mit einem hohen Maß an Sicherheit ist davon auszugehen, dass Alfred Jodl, Hitlers oberster Militärstratege, auf dem Friedhof nicht beerdigt ist. Die Leiche des Kriegsverbrechers, der 1946 in den Nürnberger Prozessen zum Tode verurteilt worden war, wurde verbrannt, die Asche in einem Nebenarm der Isar verstreut.

Trotzdem stehen sein Name, sein Geburts- und sein Todestag auf dem Grabstein der Familie, eingerahmt von denen seiner beiden Ehefrauen.

Die Nutzungsrechte des Grabs wurden nicht mehr verlängert

Architekt Georg Wieland lebt auf der Fraueninsel und kennt das Grab, das seit Jahrzehnten besteht. Vor ein paar Jahren thematisierte er den "nicht sachgerechten Umgang mit der NS-Zeit", diskutierte mit Bewohnern und Mandatsträgern und reichte auch noch eine Petition beim Bayerischen Landtag ein. Eine Informationstafel zur Rolle des Nazi-Generals neben dem Grab wäre seiner Ansicht nach das Mindeste. Noch besser, so Wieland, wäre die Entfernung des Namens.

Bürgermeister Georg Huber, der lange einen Slalomkurs fuhr und damit versuchte, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ist inzwischen ernüchtert. Dabei wähnte er sich noch Anfang des Jahres ganz nah am Ziel. Der Gemeinderat hatte mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Nutzungsrechte des Jodl-Grabs nach 20 Jahren nicht mehr zu verlängern. Im Februar lief die Frist aus.

Die mit dem Gemeinderatsbeschluss verbundene Anordnung, das Grab zu diesem Zeitpunkt auch aufzulösen, kam bei einem Neffen des NS-Generals allerdings gar nicht gut an. Er ist der Meinung, dass für eine Grabauflösung keine rechtliche Grundlage besteht und legte über einen Anwalt Widerspruch ein.

Nazi-Grab: Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht München

Das Ergebnis ist in den Sitzungsplänen des Verwaltungsgerichts München nachzulesen. In ein paar Wochen, vermutlich Mitte Oktober, müssen Richter entscheiden, wie es mit der "Grabstätte" des Hitler-Generals weitergehen soll. Behördensprecher Martin Friedrich geht davon aus, dass sich das Gericht bei einem Ortstermin auf dem Friedhof der Fraueninsel ein eigenes Bild machen will.

Etwas mulmig scheint es mit dem heranziehenden Gerichtstermin aber auch dem streitbaren Nachfahren zu werden. Der Name Alfred Jodl wird neuerdings von einer aufs Grab gepflanzten Thuje verborgen. Soll damit das Problem gelöst sein?

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.