Identitäre Bewegung: Bundesleiter will Waffenlizenz zurück

Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wird am Donnerstag eine Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, zum Entzug seiner Waffenlizenz verhandelt.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Symbol der Identitären Bewegung auf einer Demonstration in Berlin.
Das Symbol der Identitären Bewegung auf einer Demonstration in Berlin. © Paul Zinken/dpa

Der Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, steht am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach. Er klagt gegen den Widerruf seiner Waffenlizenz.

Ansbach - Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wird heute eine Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, zum Entzug seiner Waffenlizenz verhandelt. Er klagt dabei gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie gegen die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheins, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.

Identitäre Bewegung seit 2016 als rechtsextremistische Organisation beobachtet

Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den Verein im Verfassungsschutzbericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte bei Altmieks die für eine Lizenz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr als gegeben angesehen. Altmieks klagt deshalb gegen den Freistaat Bayern. Das Verfahren ist zunächst auf einen Tag angesetzt.

Lesen Sie hier: Identitäre Bewegung in Bayern - Hippe Nazis?

Lesen Sie hier: Identitäre Bewegung verhängt Frauenkirche mit Plakat

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.