Handy-Wegnahme ist kein Allheilmittel gegen Gaffer

Auch wenn Polizisten Unfall-Gaffern die Smartphones wegnehmen dürften, würde das nichts an der grundsätzlichen Problematik ändern, meint Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
von  AZ/dpa
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich am Dienstag zur problematischen Gaffer-Thematik geäußert. (Archivbild)
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich am Dienstag zur problematischen Gaffer-Thematik geäußert. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Bringt es etwas, wenn Polizisten Gaffern die Smartphones wegnehmen?

Aus Sicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird damit nicht das grundsätzliche Problem mit Schaulustigen bei Unfällen gelöst. "Die Smartphone-Sicherstellung ist aber aus Polizeisicht natürlich kein Allheilmittel", sagte der 62-Jährige auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

Zuvor hatten Polizeigewerkschafter aus Bayern und Nordrhein-Westfalen sich dafür ausgesprochen, Gaffern die Telefone wegzunehmen. Diese Möglichkeit sei im Freistaat durch das Polizeiaufgabengesetz ebenso gegeben, wie die Erhebung von Verwarn- und Bußgeldern, sagte Herrmann.

Gaffer: Bayern fordert Gesetzesausweitung

"Gaffen gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, behindert die schnelle Rettung Verunglückter und ist daher absolut inakzeptabel", betonte Herrmann. Im Ernstfall gehe es daher primär um die Absicherung der Unfallstelle und die Versorgung der Unfallopfer. "Nachdem das sichergestellt ist, kontrolliert und ahndet unsere Polizei aber auch das unverantwortliche Verhalten von gaffenden Autofahrern konsequent." Für die Einsatzkräfte sei im konkreten Einzelfall auch das Aufstellen von mobilen Sichtschutzwänden besonders wichtig.

Zur Strafverfolgung von Gaffern, die unerlaubte Fotos oder Videos an Unfallstellen machen, fordere Bayern schon seit Längerem eine Ausweitung des Paragrafen 201a im Strafgesetzbuch. Bislang sei dies nur möglich, wenn die abgelichtete Person noch lebe. Bayern mache sich aber dafür stark, dass der Schutzbereich auch auf Gestorbene ausgeweitet werde.

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