Haftstrafe für Todesfahrer rechtskräftig

Ein niederbayerischer Festwirt, der betrunken einen Schüler angefahren und sterbend im Straßengraben zurückgelassen hatte, muss ins Gefängnis.
dpa |
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Der Prozess: Angeklagter Festwirt (l.) sitzt neben seinem Verteidiger. (Archivbild)
Tobias Köhler/mediendenk Der Prozess: Angeklagter Festwirt (l.) sitzt neben seinem Verteidiger. (Archivbild)

Passau - Ein niederbayerischer Festwirt, der betrunken einen Schüler angefahren und sterbend im Straßengraben zurückgelassen hatte, muss ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes jetzt als unbegründet. Wie das Landgericht Passau am Mittwoch mitteilte, ist seine Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung, versuchten Mordes durch Unterlassen und vorsätzlicher Trunkenheit damit rechtskräftig.

Der Mann aus dem Rottal hatte im November 2011 im Landkreis Passau mit 1,6 Promille nahe einer Schulbushaltestelle den am Straßenrand wartenden 17-Jährigen angefahren und war dann geflohen, ohne Hilfe zu holen. Mitschüler fanden den sterbenden Buben.

 

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