Betrunkener Festwirt fährt Schüler tot: 4 Jahre Haft

Zu vier Jahren Haft hat das Landgericht Passau einen Festwirt verurteilt, der sturzbetrunken einen Schüler angefahren und ihn sterbend im Straßengraben zurückgelassen hatte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Prozess: Angeklagter Festwirt (l.) sitzt neben seinem Verteidiger.
Tobias Köhler/mediendenk 2 Der Prozess: Angeklagter Festwirt (l.) sitzt neben seinem Verteidiger.
Der Tatort: Ein Kreuz, Kerzen und Blumen erinnern an den getöteten Schüler.
Hubert Denk/mediendenk 2 Der Tatort: Ein Kreuz, Kerzen und Blumen erinnern an den getöteten Schüler.

Zu vier Jahren Haft hat das Landgericht Passau einen Festwirt verurteilt, der sturzbetrunken einen Schüler angefahren und ihn sterbend im Straßengraben zurückgelassen hatte.

Passau - „Dem Angeklagten war das eigene Interesse wichtiger, nicht entdeckt zu werden“, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Der 60-Jährige sei des versuchten Mordes durch Unterlassen schuldig. Der Angeklagte hatte zwar einen Unfall in Karpfham (Landkreis Passau) eingeräumt, will aber nicht mitbekommen haben, dass er mit seinem Wagen den 17-Jährigen erfasst hatte.

Mitschüler fanden ihn in der Nähe der Schulbushaltestelle. Er konnte nicht mehr gerettet werden.

„Ich bereue es zu Tode“, sagte der Festwirt. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes sei aber „nicht nachvollziehbar.“ Die Verteidiger kündigten Revision an.

Der Mann aus dem Rottal hatte am 7. November 2011 auf dem Weg zur Arbeit rund 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Stunde nach dem Unfall fuhr er die Strecke trotz geborstener Windschutzscheibe nochmals ab. Er fiel Zeugen auf, die die Polizei auf ihn hinwiesen. Die Beamten stellte den Unfallfahrer

"Sein ganzes Verhalten nach dem Unfall zeigt sein schlechtes Gewissen, zeigt, dass er es für möglich gehalten hat, einen Menschen angefahren zu haben“, sagte die Richterin. „Nötig wäre gewesen, sofort Hilfe zu holen. Das hat er aber nicht getan. Er nahm in Kauf, dass der Mensch stirbt.“

Das Gericht entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine dreijährige Sperre für die Wiedererteilung an.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.