Gustl Mollath ist frei - Wiederaufnahme des Strafverfahrens
Der seit Jahren in der Psychiatrie sitzende Gustl Mollath kommt umgehend frei. Das Strafverfahren gegen ihn wird wieder aufgenommen.
Nürnberg – Gustl Mollath kommt auf freien Fuß. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag beschlossen. Der 56-Jährige sei unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen. Er ist dort seit sieben Jahren gegen seinen Willen untergebracht.
Mit der Entscheidung hob der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich am Dienstag zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. „Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.“
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