Grundsteuer C bleibt Streitpunkt in der Koalition

Der Streit in der Spezi-Koalition dauert an: CSU und GroKo wollen unbebaute Grundstücke höher besteuern. Nun schießen die Freien Wähler nach.
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Ein Reihenhausbesitzer hält einen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt in der Hand.
Ein Reihenhausbesitzer hält einen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt in der Hand. © Frank Rumpenhorst/dpa

München - Im Bayerischen Landtag rumort es weiter wegen der Einführung einer Grundsteuer C (GstC).  Nach Meinung der GroKo und der CSU-Fraktion soll die neue Steuer helfen, Baulücken zu schließen und Wohnungsnot im Freistaat zu lindern. Das allerdings sehen die Freien Wähler ganz anders (AZ berichtete).

Nun legt der FW-Fraktionsvorsitzende Florian Streibl nach: Er erkennt in der geplanten Grundsteuer "weder für Kommunen noch für Grundstücksbesitzer Vorteile". Vielmehr würde die Steuer die Lenkungswirkung verfehlen, da der Hebesatz gar nicht so weit erhöht werden könne, dass Grundstücksspekulanten sich davon beeindruckt zeigten.

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FW-Chef Streibl wettert gegen "Strafsteuer"

Umgekehrt bekäme Bayerns Wirtschaft aber die neue "Strafsteuer" gerade in der Corona-Krise verstärkt zu spüren, so Streibl in einem schriftlichen Statement. Dies treffe insbesondere Betriebe, die sich Grundstücke für eine spätere Expansion gesichert hätten.

Spricht von einer "Strafsteuer": der FW-Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. (Archivbild)
Spricht von einer "Strafsteuer": der FW-Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. (Archivbild) © dpa

"Das kann angesichts der aktuellen Herausforderungen niemand wollen", meint Streibl. Denn nicht zuletzt sei die Grundsteuer C bereits in den Sechzigerjahren eingeführt und dann rasch wieder abgeschafft worden, weil sich die erwünschte Wirkung nicht eingestellt habe.

Eigene Ländermodelle bis 2024

Dagegen hält unter anderem Bayerns Städtetag-Chef, der Straubinger OB Markus Pannermayr (CSU). Er hat sich für die Einführung einer Grundsteuer C ausgesprochen, die von 2025 an für baureife Grundstücke erhoben werden könnte. Auch auf Bundesebene ist die Steuer längst beschlossen. Die Länder haben bis Ende 2024 Zeit, eigene Modelle vorzustellen.

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  • am 29.11.2020 17:08 Uhr / Bewertung:

    Diese unterschiedliche Grundsteuer wird vor keinem Gericht der Welt Bestand haben.

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