Gerichtsurteil: Tödliche Schüsse waren Notwehr

Bei den tödlichen Schüssen vom Sommer auf einen psychisch kranken Mann in der Starnberger Polizeiwache haben die Beamten in Notwehr gehandelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft den drei uniformierten Schützen bescheinigt.
von  dpa
Der Wildbiesler suchte sich ausgerechnet eine Polizeiwache als Wand aus.
Der Wildbiesler suchte sich ausgerechnet eine Polizeiwache als Wand aus. © dpa

Bei den tödlichen Schüssen vom Sommer auf einen psychisch kranken Mann in der Starnberger Polizeiwache haben die Beamten in Notwehr gehandelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft den drei uniformierten Schützen bescheinigt.

Starnberg –  Im Juni 2013 fielen auf der Polizeiwache in Starnberg tödliche Schüsse. Die Polizisten hätten keine andere Möglichkeit als den Schusswaffengebrauch gehabt, um den für sie lebensbedrohenden Angriff abzuwehren, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der 71-Jährige war am 7. Juni erschossen worden, nachdem er den Ermittlungen zufolge mit einem Küchenmesser auf die Beamten losgegangen war.

Die Überprüfung ergab nach den Angaben der Justizbehörde, dass der Mann seit Jahren an einer wahnhaften Schizophrenie litt und mehrfach in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Der Patient habe seine Betreuerin mit dem Tode bedroht. In der Notwehrsituation feuerten die drei Beamten insgesamt sieben Schüsse auf den 71-Jährigen ab. Mindestens ein Projektil traf den Angreifer in den Kopf.

 

 

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